Beginen in Kamen

Beginen in Kamen

von Hans-Jürgen Kistner (Vortrag)

  1. Die Rolle der Frau in der religiösen Kultur des Mittelalters
  2. Die Beginenbewegung des Mittelalters
  3. Beginen in Kamen
  4. Aus Beginen werden Tertiarinnen
  5. Auflösung des Konvents/Klosters in Kamen

Betrachten wir zunächst die Rolle der Frau in der religiösen Kultur des Mittelalters, die zum Verständnis der Beginenbewegung wichtig ist. Bekanntlich kam den Frauen in der Praxis der vorreformatorischen Kirche nur eine dienende Rolle zu und sie blieben aus allen Bereichen, in denen die Entscheidungen fallen, ausgeschlossen. Dies ist im Prinzip in der alten Kirche noch heute so und gilt für das christliche Mittelalter ungleich mehr. Im Unterschied zur Gegenwart wurde damals die intellektuelle und moralische „Minderwertigkeit“ der Frau auch theoretisch in der Theologie breitest untermauert. Die stereotyp wiederholten Hauptvorwürfe lauteten, die Ur- und Erbsünde sei Evas Schuld und sie, geschaffen aus des Mannes Rippe, verkörpere nur die triebhafte Seite des Menschen, wogegen der Mann mit der Vernunft gleichzusetzen sei. Nahm man dazu noch das Schweigegebot, das der Apostel Paulus diesem Geschlecht in der Versammlung auferlegt hatte, so war damit ein fast wasserdichter Ausschluß der Frauen aus dem religiösen Geistesleben der Zeit erreicht. Tatsächlich wurde ihnen nicht nur das Priesteramt, sondern auch die universitäre Bildung verwehrt.

Dennoch gab es eine Möglichkeit für eine Frau, ihre Stimme in den religiösen Diskurs einzubringen: wenn es eben nicht ihre Stimme war, mit der sie sprach, sondern die Stimme Gottes selbst, dem sie nur als Sprachrohr diente. Darum sind fast alle Frauen, die die Geschichte der geistlichen Literatur des Mittelalters verzeichnet, Mystikerinnen. Dass sich nicht charismatisch begabte Frauen zu Wort meldeten, stellt so extreme Ausnahmen dar, dass sie für das Kulturbild der Zeit im Vergleich mit der hohen Zahl geistlicher Schriftsteller völlig insignifikant bleiben. Wenn im 10. Jh. eine Hrotsvitha von Gandersheim fromme Lesedramen in antiker Manier verfaßte, im 12. Jh. eine Frau Ava in Melk vom Leben Jesu und dem Antichrist dichtete oder eine Marie de France die Legende von der irischen Fegefeuerhöhle des heiligen Patrick ins Französische übertrug, so sind dies eben die notorischen Ausnahmen, die bloß die Regel bestätigen.

Ganz anders erschien dagegen die Situation, wenn eine Frau sich auf unmittelbaren Kontakt mit Gott berufen konnte, der sich noch dazu durch sichtbare Körperphänomene, speziell Ekstasen, ausdrückte. Dass in diesen „schwachen Gefäßen“, wie sie sich oft selbst nannten, Gott seine Stimme ertönen lasse, davon waren nicht nur sie überzeugt, sondern auch viele Prälaten – und das war das Entscheidende. Denn ohne „pressure group“, sei es die des Ordens, dem sie angehörten, sei es die einer Verehrergemeinschaft, blieben nicht nur ihre Schriften unbekannt, sondern kamen diese Frauen auch oft unter den Verdacht, ihre Schauungen und Entrückungen könnten in Wirklichkeit vom bösen Geist eingegeben sein. Jeanne d’Arc war nicht die einzige, die ob der Engelserscheinungen, die sie zu sehen meinte, nach dem Urteil eines kirchlichen Gerichts in den Tod gehen mußte.

Zu ihrer Zeit – und auch heute – hochberühmt, nach ihrem Tod jedoch fast vergessen, war die Benediktinerin Hildegard von Bingen (* 1098, + 1179). Ihre Hauptwerke bezeichnet sie als Schilderungen des von ihr passiv Geschauten, nicht als eigene Entwürfe: In den kosmischen Visionen des „Scivias“ deutet sie die Heilsgeschichte, im „Liber vitae meritorum“ die Sittenlehre, in „De operatione die“ die Geheimnisse der Natur. Dazu kommen (teilweise ebenfalls in Inspiration geschaffene) musikalisch bemerkenswerte Hymnen, Heiligenleben, eine Geheimsprache, Bibelauslegung und Naturkundliches (heute als „Hildegard-Medizin“ verfälscht und vermarktet).

Sprach Hildegard noch ganz in der Art der alttestamentlichen Propheten, als schildere sie nur exakt die sich vor ihrem inneren Auge ausbreitende Bildwelt, so bringen die mystischen Schriftstellerinnen seit dem 13. Jh. ihre eigene Gefühlswelt in faszinierender Intensität mit ein. Sie entstammen nicht nur einer anderen Generation, benutzen nicht nur die Volkssprache, sondern kommen zum Teil nicht mehr aus der monastischen oder höfischen Welt, vielmehr aus der so genannten religiösen Frauenbewegung der Städte. Diese Frömmigkeitsströmung führte zu einer neuen Sozialform, nämlich dem klosterähnlichen Zusammenleben von Frauen, die jedoch im Unterschied zu den Nonnen keine ewigen Gelübde ablegten, von der eigenen Handarbeit lebten und wieder in die Welt zurückkehren konnten. Beginen hießen diese Gläubigen, und zu ihnen zählen die beiden größten Dichterinnen des 13. Jhs., Hadewijch und Mechthild von Magdeburg. Auch ihre heutige Bekanntheit steht in krassem Widerspruch zur schmalen Verbreitung ihrer Werke im Mittelalter. Die Flämin Hadewijch dichtete ihre esoterische Lyrik, Briefe und Visionen von vornherein für einen kleinen Kreis Vertrauter. Mechthilds „Fließendes Licht der Gottheit“, ein Buch, in dem sich Allegorie, Meditation, Gebet, Erfahrungsbericht, Poesie und Dialog mischen, erreichte ein noch kleineres Publikum.

Unvergleichlich größere Wirkung erlangte in Italien die Schriften von Katharina von Siena (*um 1347 + 1380). Sie ist ein Beispiel dafür, dass – im 14. Jh. – selbst einer Frau aus bescheidenen sozialen Verhältnissen eine einflussreiche Position in Kirche und Welt und ein gewichtiger Platz im Fundus des geistlichen Schrifttums zukommen konnte, wenn sie sich überzeugend auf himmlische Offenbarungen zu berufen vermochte.

Wir sollten uns aber immer dessen bewusst bleiben, dass wir nur die eine Seite der religiösen Frauenliteratur kennen, denn es gab auch als Ketzerinnen verfolgte Schriftstellerinnen, deren Spuren ganz oder weitgehend getilgt wurden. Der allegorische Dialog der 1310 verbrannten Begine Marguerite Porète zum Beispiel ist nur deshalb erhalten, weil er unter dem Namen orthodoxer Männer oder anonym vervielfältigt wurde. Die Erkenntnis, dass unser Bild von der Vergangenheit weitgehend das der Sieger ist, trifft für die Geschichte der Frauen in ganz besonderem Maß zu.

Kommen wir nun zur Beginenbewegung des Mittelalters.

Der Terminus Beginen ist sicherlich nicht allen geläufig. Nur wenn sie sich in den Niederlanden und dem flämischen Teil Belgiens umgeschaut haben, sind ihnen Beginenhöfe schon begegnet.

Unter dem Begriff „Beginen“ werden laienreligiöse Frauengemeinschaften des Mittelalters zusammengefasst. Die männliche Entsprechung davon waren die Begarden. Die Herkunft des Begriffes ist ungeklärt. Zum Teil wird er von der Heiligen Begga bzw. von ihrem angeblichen Stifter, dem Priester le Beghe abgeleitet. Eine andere Erklärung sieht darin eine Ableitung von al-bigen-sis, einer Bezeichnung für die südfranzösische Sekte der Katharer (daher Ketzer), die sich im 13. Jahrhundert gegen das Papsttum und die Dogmen der Kirche auflehnte.

Auch die Beginen verstanden sich als Teil einer umfassenden religiösen Erneuerungsbewegung, die schon im 10. Jh. eingesetzt hatte. Dem Ideal einer kompromisslosen Armuts- und Apostolatsauffassung folgend, entstanden im Laufe der Zeit nicht nur zahlreiche neue Orden und Klöster, sondern erstmals entwickelten auch Laien ein religiöses Selbstwertgefühl. Vor allem Frauen wollten ein erneuertes Leben in Armut, Keuschheit und Befolgung der reinen christlichen Lehre führen.

Hinzu kam, dass sich das städtische Bürgertum stetig emanzipierte und Freiheit von den Herrschern anstrebte. Der unaufhaltsamen Aufstieg der Städte wirkte sich auch auf die kirchlichen Bewegungen aus.

Das Leben der Stadtbürger war weniger auf wirtschaftliche und soziale Sicherung der weiteren Familienmitglieder ausgerichtet als bei der Landbevölkerung. So entstand unter den – wirtschaftlich nicht selbständigen – Frauen in den Städten der Wunsch nach Absicherung.

Den Frauen blieb im Mittelalter nur die Alternative zwischen Heirat oder Klosterleben, um in der Gesellschaft anerkannt zu sein. Hinzu kam, dass die Frau im geistlichen wie im intellektuellen Leben praktisch keine Rolle spielen durfte. Die damalige religiöse Motivation vieler Frauen und Männer, klösterliche Enthaltsamkeit in der Welt zu führen, fällt uns heute schwer zu begreifen. Die religiös motivierte Askese genoß im Mittelalter den Vorrang vor dem Leben in der Welt. Die religiöse Glorifizierung des Jungfrauenstandes bedeutete keine Verwerfung der Ehe. Klosterleben bedeutete auch Freiheit, Befreiung, auch von der Fron der Ehe. Somit wurde es auch unter den Frauen ein verlockendes Ziel.

Die klösterlichen Orden konnten den Andrang der Frauen nicht bewältigen und wehrten sich gegen die weitere Aufnahme von Novizinnen. Vor allem die Prämonstratenser (u.a. in Cappenberg) trennten sich von ihrem weiblichen Zweig und die Zisterzienser lehnten seit dem 13. Jh. mehr und mehr die Seelsorge von Frauengemeinschaften ab. Da sich dies vor allem in den nordwestlichen Regionen auswirkte, entstand hier an der Wende vom 12. zum 13. Jh. allmählich die Beginenbewegung, die durchaus als eine Art religiöser Frauenbewegung zu verstehen ist.

Die Beginenbewegung, oder besser gesagt die beginale Lebensweise, wies in ihrer Entwicklung eine große Variationsbreite auf. In der Frühzeit fanden sich Frauen, die als Beginen weiterhin ihren alltäglichen Dingen nachgingen. Dann gab es Frauen, die in der Hausgemeinschaft mit ihren Eltern oder Verwandten ein karges Leben mit Gebet, Gottesdienst und Fasten führten. Doch bald schlossen sich Frauen zu Wohngemeinschaften zusammen, die gemeinsam der „Caritas“ und der „Passio Christi“ als religiösem Leitbild folgten. Daraus entstanden die zahlreichen Beginen-Konvente und -höfe, die durch Eigeninitiative oder Stiftungen zu einer gewissen wirtschaftlichen Eigenständigkeit gelangten. Sie verbreiteten sich in erster Linie in den Niederlanden und dem heutigen Belgien; aber auch in deutschen Territorien faßten sie schnell Fuß. Der erste urkundliche Beleg für Beginen in Deutschland findet sich 1223 in Köln. Hier wurden bis zu 150 Konvente gezählt, in denen bis zu 2.000 Frauen gelebt haben sollen. In einigen Städten hat der Anteil der Beginen an der erwachsenen Stadtbevölkerung ca. 6 Prozent betragen.

Es gab zwei Formen des Zusammenlebens der Beginen: Erstens die Beginen-Höfe, in denen sich die Bewohnerinnen einzeln in Häusern aufhielten. Dies war im flandrisch-niederländischen Gebiet die Regel. Zweitens gab es die Beginen-Konvente, die man als eine Art Wohngemeinschaft verstehen kann. In den Konventen lebte dann eine begrenzte Anzahl Beginen unter einem Dach. Dies war im deutschsprachigen Raum – so auch in Kamen – die häufigste Form. Daher findet sich in den deutschen Städten auch eine Vielzahl von Konventen, um alle Anwärterinnen unterzubringen. Zumeist taucht die Zahl 12 als obere Begrenzung auf.

In den Städten wurden den Beginen in der Regel alle Privilegien einer geistlichen Gemeinschaft zuerkannt: Befreiung von Steuern, Abgaben und von der weltlichen Gerichtsbarkeit. Zumeist waren die Beginen unter kirchliche Aufsicht gestellt. In einigen Städten drohte gar den weltlichen Gewalten für den Fall, dass sie die Immunität der Beginen verletzten, die Exkommunikation. Die städtische Kontrolle über die Beginen nahm erst nach der Reformation zu, da die Beginen am katholischen Glauben festhielten und die Macht der alten Kirche eingeschränkt war.

In den Beginen-Konventen herrschte eine strenge Hierarchie, die nach Amt und Alter geregelt war. Dies ist jedoch für die mittelalterliche Ständegesellschaft nicht ungewöhnlich. Erstaunlich dagegen ist nur, dass die soziale Herkunft und der persönliche oder familiäre Besitz bei der Einstufung unter den Beginen in vielen Städten keine Rolle spielte.

Im Laufe ihres Daseins waren die Beginen immer wieder Anfeindungen bis hin zum Häresieverdacht[1] ausgesetzt. Doch auch an Bemühungen um Anerkennung ihrer religiösen Lebensweise hat es nicht gefehlt. So erkannte sie Papst Honorius III. 1216 an und 1233 Papst Gregor IX. in seiner Bulle Gloria virginalis. Damit war ihre Verbreitung erst möglich geworden. Doch schon 1311 wurde unter Papst Clemens V. auf dem Konzil von Vienne dem Beginen- und Begardenstand die kirchliche Anerkennung wieder entzogen.

Unter dieses Verdikt fielen auch die Tertiarerorden, zu denen viele Beginen und Begarden bereits übergetreten waren. Erst in der Mitte des 15. Jhs. stellte Papst Eugen IV. die „rechtgläubigen“ Beginen wieder unter den Schutz der Kirche. Doch zu dieser Zeit kam neues Ungemach auf die Beginen zu. Es begann sich der Unmut der städt. Zünfte zu regen. Die wirtschaftliche Konkurrenz in den Städten spitzte sich zu und da die Beginen auf eigene Rechnung, d. h. zunftunabhängig produzierten, gerieten sie schnell ins Zentrum der Kritik. Die Beginen betrieben häufig Textilarbeiten, dabei zumeist die Leinenweberei.

Seit dem 14. Jh. suchten die Beginen vornehmlich bei den Bettelorden, wie den Franziskanern, institutionellen Anschluss. Die Beginen, wie auch die Begarden, nahmen meist die Dritte Regel der Orden an, die speziell für Laien eingerichtet waren. Damit behielten sie eine gewisse Freiheit. Sie konnten praktisch jederzeit wieder austreten um beispielsweise zu heiraten, obwohl sie die einfachen Gelübde ablegten. Der erste Orden umfasste die Mönche, der zweite die Nonnen. Die Mitglieder der dritten Orden waren die Tertiarer und Tertiarierinnen.

Der älteste Beleg für Beginen in Kamen stammt erst aus dem Jahr 1411. Die Beginen in dem großen Hause auf der Vlotau kaufen einen Garten an der Grünen Straße vor der Stadt. Den Urkunden zufolge hat es zwei Beginenhäuser in unserer Stadt gegeben: eines zwischen Kirchplatz und Weststraße, das andere zwischen Kirchplatz und Klosterstraße.

Seit der ersten Erwähnung tauchen die Beginen immer wieder in den Urkunden auf. Zumeist sind es Verkäufe an das Beginenhaus. Sie scheinen ihren Besitz regelmäßig erweitert zu haben und erhielten somit eine hohe wirtschaftliche Selbständigkeit. Ohne den Beginenstatus hätten Frauen keinen Grundbesitz erwerben können.

Wann die Beginen in Kamen ihren Anfang nahmen, ist nicht nachweisbar. Sicherlich ist mit der ersten Nennung 1411 nicht zugleich ihr Anfang zu vermuten. Er wird wohl schon im Jahrhundert vorher gewesen sein. In einigen nordwestdeutschen Städten finden sich auch einzelne Beginen in den Hospitälern. Diese Armenhäuser mußten ihre Insassen versorgen und dies übernahmen häufig Frauen, die sich dem Ideal der „Caritas“ (Nächstenliebe) verpflichtet fühlten. Daher verstanden sich die Beginen als „ancillae Dei“, als Dienerinnen und Haushälterinnen Gottes, weniger als „sponsae Christi“, als Bräute Christi, wie die Nonnen. Das Leiden Christi imitierten sie – anders als die Nonnen – nicht in der Meditation, sondern im Dienst am Nächsten. Die Pflege von Kranken, Armen und Sterbenden sowie die Totenwache in den städtischen Familien waren die wichtigsten Betätigungsfelder der Beginen.

Möglicherweise finden wir in einer Urkunde von 1343, in der ein Gerhard von Lo der im Kamener Hospital weilenden Gese von der Borg eine Geldrente vermacht, schon eine Begine, die dort wirkte. Diese Geldrente sollte nach ihrem Tod das Hospital weiter beziehen. Den Beginen wurden häufig Leibrenten übertragen, die nach ihrem Tod den anderen Beginen weiter gezahlt wurden. So verpflichtet sich das „Süsternhaus auf der Vlotau“ 1477 zu einer jährlichen Rente für das Hospital. Über die Kamener Beginen erfahren wir aus den spärlichen Quellen nicht viel. So sind es nur Verkaufs-, Verpfändungs- und Besitzübertragungen, die die Existenz der Beginen in Kamen im 15. Jh. mehrfach belegen. Auch von Statuten, wie sie von mehreren deutschen Beginen-Konventen überliefert sind, erfahren wir in Kamen nichts.

Im Jahr 1470 schließlich nehmen die Beginen, die im Konvent auf der „Vlotau“ leben, die dritte Regel des hl. Franziskus an. Der Landesherr, Herzog Johann I. v. Kleve, nimmt den Konvent unter seinen Schutz. Er bestätigt den Übertritt gemäß der Bulle Papst Pius’ IV., nach der sich alle nach eigenen Gelübden lebenden Frauen einem vom römischen Stuhl gebilligten Orden anzuschließen hätten. Dadurch entgingen die Beginen der zunehmenden Bedrängnis durch Kirche und weltliche Macht. Damit werden sie aber keine Nonnen sondern Schwestern und ihr Haus wird weiterhin als Konvent oder „Süsternhaus“ bezeichnet. Auf Wunsch des Landesherrn genehmigt der städt. Magistrat am 16.1.1473 die Konventsgründung unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Zahl der Konventualinnen soll auf 12 (!) beschränkt bleiben und diese Zahl nie überschritten werden.
  2. Sämtliche Schwestern müssen Töchter hiesiger Bürger oder Burgmannen sein.
  3. Die Aufnahme von Konventualinnen dürfe künftig nur auf Präsentation des Bürgermeisters, namens des Magistrats, geschehen.
  4. Die Stadt Kamen behält sich die Hälfte des Vermögens der eintretenden Schwestern vor; wogegen sie die Verpflichtung übernimmt, die Konventsgebäude baulich zu unterhalten.
  5. Schließlich, und hier wird die Sorge der städtischen Zünfte deutlich, sollen sie nur so viel weben und wirken, wie sie für den eigenen Bedarf benötigen.

Dem Konvent steht eine „Moder“ (also Mutter) vor, der mehrere Schwestern als „Verwahrerinnen“ und Ratsschwestern zur Seite stehen. Als erste „Moder“ des neuen Konvents wird 1477 Else Vorwerks genannt. 1479 wird der Konvent vom Pfarrzwang entbunden und der Gebrauch eigener Glocken und die Anlegung eines eigenen Friedhofes erlaubt. 1481 genehmigt Erzbischof Hermann v. Köln die Anstellung eines eigenen Beichtvaters, der jedoch erst 1623 in Person eines Franziskanerpaters aus Hamm kommt. Bis dahin erledigte jeweils ein Vikar der Severinskirche die liturgischen Handlungen in größeren Abständen. Die berühmteste Schwester des Konvents war Katharina von der Mark, eine natürliche Tochter des verstorbenen Adolf VI. v. d. Mark und Herzogs v. Kleve. Sie soll den Konvent besonders gefördert und dessen Besitz erheblich vermehrt haben. Sie trat 1471 in den Konvent ein und starb dort 1499. Ein nicht mehr vorhandener Bronze-Epithaph in der Klosterkirche trug die Inschrift „Biddet vör Süster Katherinen“, was ihre volkstümliche Beliebtheit zum Ausdruck bringen sollte.

Als seit 1553 die Reformation in Kamen allmählich Einzug hält, bleiben die Konventsschwestern dem katholischen Bekenntnis treu. Eine katholische Gemeinde besteht jedoch für lange Zeit nicht mehr. Zugleich laufen die Zuwendungen von Kamener Bürgern an den Konvent langsam aus. So werden in den Urkunden zumeist auswärtige Gönner genannt. 1612 wird den Katholiken die Benutzung der Severinskirche untersagt. 1624 kommt es zu einem Prozeß des Konvents gegen Bürger der Stadt Kamen, die die gepachteten Ländereien des Konvents nun als ihr Eigentum betrachten. 1646 nimmt der neue Landesherr, Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg, die drei Tertiarinnen-Konvente in Kamen, Lütgendortmund und Rhynern unter seinen Schutz. Im 30jährigen Krieg litten Stadt und Konvent unter den zahlreichen Einquartierungen und Kontributionsforderungen der durchziehenden Heere. Seit dem 17. Jh. wird der Konvent in den Quellen und im Volksmund immer häufiger als Kloster bezeichnet.

Im Jahr 1659 erheben Bürgermeister und Rat der Stadt Kamen Protest gegen das Kloster, weil dort auswärtige Schwestern aufgenommen würden und sich ein Franziskaner-Pater ständig dort aufhalte. Gemäß der Fundationsurkunde von 1473 sei dies aber nicht erlaubt. 1663 lässt die klevische Regierung dies überprüfen und gibt dem zuständigen Drosten auf, dass die Bestimmungen einzuhalten seien. Über den Ausgang dieser Beschwerde erfahren wir weiter nichts. Seit der Reformation fehlte es ja an (katholischem) Nachwuchs aus der Stadt und der direkten Umgebung.

Auch innerhalb der klösterlichen Unterordnung gibt es Anlass zur Kritik. So wird 1699 auf die ordensgemäße Lebensweise der Schwestern und die Klosterzucht durch den zuständigen Franziskaner-Provinzial hingewiesen. Außerdem verbietet er 1703 den Gebrauch des Tabaks und des Tees. Dies scheint wenig gefruchtet zu haben, denn 1727 wird dies erneut untersagt und zugleich auch Branntwein und Kaffee verboten. Die Kritik nimmt also ständig zu. Eine ausgetretene Schwester wird gar wegen ihres vagierenden Lebenswandels 1738 exkommuniziert. Ob all diese Vorwürfe zu recht bestanden oder ob man dem Kloster eher schaden wollte, läßt sich nicht überprüfen. In dem berühmten Religionsvergleich zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg von 1672 war der Status quo des Klosters offiziell festgeschrieben worden. Damit schien der Bestand des Klosters gesichert.

Durch den 30jährigen Krieg war es in arge finanzielle Not geraten, von der es sich erst am Ende des 18. Jahrhunderts erholen kann. Doch kurze Zeit später sollte schon die Aufhebung des Klosters drohen.

Werfen wir zuvor noch einen Blick auf die bauliche Entwicklung des Klosters. Katharina v. d. Mark hatte kurz nach ihrem Eintritt eine Kapelle mit einem Marienaltar errichten lassen. Sie war in Mauerwerk ausgeführt und hatte einen Grundriss von ca. 15 x 7 m; Höhe ca. 9 m (Innenmaße). Auch ein Turm mit einer Glocke konnte erbaut werden. In einem 1831 erstellten Gutachten wird die Kapelle so beschrieben: „Dieses in gotischem Stil vor etwa 500 Jahren (eigentlich 360 J.) aufgeführte Bauwerk, ein längliches Rechteck mit dreiseitigem Chorschluss, hat 2 ½ Fuß starke, am Chor und der nördlichen und südlichen Längsseite von Fenstern durchbrochene Umfassungsmauern mit z. T. außerhalb, z. T. nachträglich auch innerhalb angebrachten Strebepfeilern und ist mit flachen, übelkonstruierten Kreuzgewölben überdeckt. Die innere Einrichtung der Kirche, namentlich der Altar mit gedrehten Säulen, die Kanzel und die Orgel, ist ein Denkmal des überstandenen Schnörkeljahrhunderts und kontrastiert auffallend mit den gotischen Formen.“

Im Jahr 1684 war ein neuer Gebäudeflügel entstanden, 1753 eine neue Orgel eingebaut, die knapp 40 Jahre später erneuert werden musste. 1788 hatte man auch das Hauptgebäude des Konvents wiederhergestellt. Im 18. Jh. war auch das Paterhaus entstanden, das den Beichtvater der Schwestern aufnahm. Es wurde erst 1966 als letztes Klostergebäude abgebrochen. Ein 1825 angelegter Lageplan weist außerdem auf ein Brauhaus (!) hin.

Doch kommen wir auf die letzten Jahre des Klosters zurück.

Wie gesagt, die wirtschaftlichen Verhältnisse hatten sich zum Ende des 18. Jhs. gebessert. Das Ende der meisten Klöster kam durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803. Dieser sah u.a. die Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich vor. Um die deutschen Fürsten für den Verlust zu entschädigen, wurden sämtliche geistlichen Herrschaften, außer dem Bistum Mainz, aufgehoben und der Besitz an die Fürsten verteilt. Auch die Besitztümer des Kamener Klosters wurden daher aufgelistet und inventarisiert. Es ergab ein Vermögen, einschließlich der zahlreichen Immobilien, von 13.415 Reichstalern. Nachdem die Preußen ihre westlichen Landesteile nach der napoleonischen Besetzung wieder in Besitz nahmen, wurde das Kamener Kloster am 14.7.1818 endgültig aufgelöst und die beiden letzten Schwestern mit einer Pension nach Werne geschickt. Sie waren gebürtige Französinnen und während der Franz. Revolution nach Kamen geflohen. Das Klostergelände sowie einige Ländereien gingen in den Besitz der 1819 neu gebildeten katholischen Gemeinde Kamen über.

[1] Häresie: gegen das Dogma der Kirche gerichtete Lehre.

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