Kaiserau

Die Bergarbeiterkolonie Kaiserau

Auszug aus: Rudolf Neuhaus. 1100 Jahre Methler. Greven 1998. S. 102-133.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors R. Neuhaus.

Am 8. Juli 1871 erschien im Hellweger Anzeiger folgende Anzeige:

In der Kaiserau bei Zeche Courl sind zum 1. August fünfzig und zum 1. September weitere dreißig geräumige Familienwohnungen für Bergleute nebst Ländereien unter günstigen Bedingungen zu beziehen.

Nähere Auskunft ertheilt der Betriebsführer der Zeche Courl.“1

Eine gleichlautende Annonce wurde am 12. und 15. Juli des Jahres abgedruckt. Es handelt sich dabei um den ersten genauen Hinweis, daß in der Kaiserau Wohnhäuser für Bergleute angelegt worden sind und – daß das neue Siedlungsgebiet von der Grubenverwaltung der Zeche Courl ‚Kaiserau‘ genannt worden war.

Über den Baubeginn der Häuser selbst ist nichts bekannt. Bauanträge wurden weder gestellt, noch wurde in irgend einer überlieferten Form die Erlaubnis zum Bau eingeholt. Aus einem 1886 vom damaligen Methleraner Pfarrer Ploeger abgefaßten Bericht läßt sich lediglich ableiten, daß die Zechenverwaltung – aus Sicht der Bevölkerung – relativ hohe Preise für die angekauften Ländereien bezahlt haben muß.2 Da der gezahlte Preis sich aber am Wert des dort liegenden Ackerlandes orientierte, wird der Grunderwerb für die Zeche nicht besonders kostspielig gewesen sein. Kaufverträge sind allerdings nicht überliefert.

Unbestimmt ist sowohl die Ausstattung, wie auch die Anzahl der errichteten Häuser – die in der Annonce genannte Zahl von 50 bzw. 30 ‚geräumige(n) Familienwohnungen für Bergleute nebst Ländereien‘ muß nicht unbedingt gestimmt haben: aus einem 1892 von der Zechenverwaltung angelegten Situationsplan der Kaiserau ergibt sich lediglich die Zahl von 48 bzw. 24 Wohnungen. Die Wahrscheinlichkeit, daß in der Zwischenzeit von den Häusern der ersten Siedlungsmaßnahmen bereits einige abgebrochen worden waren, muß als sehr gering bezeichnet werden.

Die Siedlungsmaßnahmen erhielten die Bezeichnungen Sektion I und Sektion II. Sie lagen, wie die später errichteten Sektionen III und IV, auf dem Gebiet der Gemeinde Methler. Bei den Häusern selbst handelte es sich um zweigeschossige Doppelhäuser, die vier Familien Platz boten. Einer 1892 abgefaßten Anzeige des ‚Fuß Gendarmen Reinker u. Polizei-Sergt. Lohsträter‘3 ist zu entnehmen, daß die Wohnungen in den Häusern der Sektionen I –IV aus jeweils 2 Zimmern bestanden. Je zwei Wohnungen besaßen einen gemeinsamen Eingang.

Die in der Annonce erwähnte Baumaßnahme Sektion I lag an der westlichen, späteren Richard-Wagner-Straße und bestand vermutlich aus 12 Häusern á 4 Wohnungen4. Bei den ab September 1871 bezugsfertigen Häusern muß es sich um die Sektion II gehandelt haben. Nachgewiesen werden konnten 6 Häuser, die am Westende der späteren Robert-Koch-Straße gelegen haben, und vermutlich baugleich mit den Häusern der Sektion I gewesen sind.5

Der Baustil wurde auch bei den weiteren Sektionen beibehalten, die auf dem Gebiet der Gemeinde Methler angelegt wurden. Sektion III bestand aus 12 Häusern á 4 Wohnungen, die beiderseits der südlichen Max-Planck-Straße gebaut wurden. Dazu kamen 3 Häuser an der Robert-Koch-Str., von denen zwei als Wohnhäuser mit ebenfalls je 4 Wohnungen errichtet worden sind6. Die 11 Häuser der Sektion IV wurden an der Westseite der südlichen Lindenallee gebaut.7

Die genauen Jahre, in denen die Sektionen III und IV errichtet worden sind, lassen sich leider nicht mehr feststellen. Wie bei allen Häusern, die vor dem Jahr 1883 von der Zeche errichtet worden sind, fehlen auch hier die Baugenehmigungen. Leider sind aus der Frühphase der Kaiserau auch die Beschäftigtenzahlen der Zeche Courl nur sporadisch überliefert. Die Zahl der Arbeiter auf der Zeche betrug:

1864: 165

1870: 483

1871: 530

1875: 712

Ende 1877 waren auf Courl ungefähr 750 Arbeiter und Angestellte beschäftigt.

Aus diesen Angaben läßt sich höchstens ableiten, daß der Bedarf an Wohnraum für die Bergarbeiter der Zeche Courl bis zum Jahr 1878 stetig gestiegen war und eine ständige Erweiterung der Kolonie erforderte. Wann genau neue Sektionen errichtet wurden, läßt sich aus den Angaben leider nicht ableiten. Vermutlich wird aber bereits die Sektion V 1875 gebaut worden sein.

Sicher ist nur, daß die Sektion V, die erste, die auf dem Gebiet der Gemeinde Westick errichtet wurde, bereits 1878 bezogen war. In einem Artikel der Zeitung ‚Volksfreund‘ vom 10.1.1878 wird die Zahl der in der Kaiserau errichteten Arbeiterwohnungen mit 220 angegeben. Und diese Zahl läßt sich auch aus dem bereits erwähnten Lageplan des Jahres 1892 ermitteln. Demzufolge wäre die Verteilung der Häuser und Wohnungen auf die einzelnen Sektionen folgendermaßen gewesen:

Sektion I 12 Häuser, 48 Wohnungen

Sektion II 6 Häuser, 24 Wohnungen

Sektion III 14 Häuser, 50 Wohnungen

Sektion IV 11 Häuser, 44 Wohnungen

Sektion V 12 Häuser, 48 Wohnungen

Der Mangel an Wohnraum, der sich aus dem Anwachsen der Beschäftigten auf der Zeche Courl bis 1875 folgern läßt, ist auch daran zu erkennen, daß aus dieser Zeit die ersten Bauanträge von Bergleuten stammen, die ihre Häuser in der Gemeinde Methler selbst, also außerhalb der Kolonie Kaiserau, errichten wollten. Am 17.2.1875 wurde in der Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Methler „über den Bau eines neuen Wohnhauses des Bergmann Carl Wischurth in Methler auf dem Grundstücke Flur 12 No. 513/43“ beraten. „Nachdem die vorschriftsmäßigen Papieren vorgelegt und Durchsicht davon genommen wurde“ erklärte die Gemeinde-Vertretung, „daß ihrerseits gegen den Neubau des p. Wischurth nicht zu erinnern sei.“8 Bei Bauanträgen einzelner Bergleute verlangte die Gemeinde Methler also auch damals schon die Vorlage ‚vorschriftsmäßiger Papiere‘ und bestand auf ihrem Mitspracherecht!

Bis Mitte 1876 wurden vier weiteren Bergleuten Bauanträge genehmigt:

Bergmann Gottfried Stoltefuß in der Sitzung vom 27.3.1875

Bergmann Wilhelm Lewe am 7.4.1875

Bergmann Wilhelm Doert am 26.5.1875 und dem

Bergmann Friedrich Bromberg, der sich in der Paschheide ansiedeln wollte, am 19.4.1876.

Von Anfang an war die Zechenverwaltung bemüht, in der neu erstehenden Siedlung den Bergarbeitern Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen. Bereits im August 1871 veröffentlichte der ‚Hellweger Anzeiger‘ folgende Annonce:

In der Kaiserau bei Zeche Courl sollen für die Bergleute Colonial-, Bäcker- und Metzger-Geschäfte etabliert werden.

Geeigneten Bewerbern ertheilt nähere Auskunft die Grubenverwaltung der Zeche Courl.“9

Allerdings ließen sich längst nicht alle Geschäftsleute und Handwerker in den zecheneigenen Häusern der Kaiserau nieder. 1875 stellte der Schneidermeister Wilhelm Liesegang einen Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses.10 Anscheinend verdiente er genug, daß er es sich leisten konnte, ein eigenes Haus zu bauen. Und auch seine zukünftigen Erwerbsmöglichkeiten muß er wohl positiv gesehen haben: er wird der Meinung gewesen sei, daß gerade die körperlich anstrengende Arbeit de Bergleute einen hohen Bedarf an Kleidung nach sich ziehen würde. Ähnliches gilt für einen weiteren Schneider, Heinrich Thomek, dem 1876 eine Baugenehmigung in Methler erteilt wurde.11 1877 erfolgte der Neubau der Schmiede des Carl Rüsse in Methler12 – auch dieses ein Anzeichen für einen wenn auch gemäßigten Aufschwung, der die Handwerkerschaft des Dorfes erfaßt hatte.

Geradezu euphorisch wurden die Lebensbedingungen in der Kaiserau – und besonders der Verdienst der Zechenverwaltung an diesen Zuständen – in einem Zeitungsartikel des Jahres 1878 gefeiert.13

Wohl auf keiner Zeche im ganzen Umkreise,“ schreibt der ‚Volksfreund‘, „ist soviel zum Wohle der Arbeiter geschehen, als gerade auf Zeche ‚Courl‘. In einer Entfernung von etwa 10 Minuten von der Zeche sind 220 Arbeiterwohnungen errichtet, in denen der größte Theil der Belegschaft wohnt. Je vier Wohnungen sind aneinander gebaut, doch hat jede einen separaten Eingang. Zu jeder Wohnung gehören vier Zimmer, Boden- und Kellerraum, Stall und einige 40 Ruthen Gartenland und zahlt der Bergmann per Jahr nur 40 M Miethe. Außerdem kann jeder Miether noch für einen geringen Preis Land miethweise erhalten. In der Kolonie wohnt ein Arzt und ist auch eine Postagentur errichtet. Die Verwaltung giebt die Räume zur Abhaltung des Elementar-Unterrichts her und hat ebenfalls unentgeltlich eine Kleinkinderschule eingerichtet, in welcher die Kinder in der Anfertigung kleiner Handarbeiten unterrichtet werden. Die Seele dieser Einrichtung ist der Direktor des Werkes, Herr Rubbert, der in wahrhaft väterlicher Weise für das Wohl der Arbeiter sorgt. Zucht und Sitte herrscht im vollsten Sinne in der Kolonie, denn auf 64 Geburten im Jahre 1877 kam nur eine uneheliche. Die Arbeiter stammen größtentheils aus Bückeburg und dem Lippeschen. – Unter den Beamten und Arbeitern besteht ein Gesangverein, der in der Nähe der Zeche ein eigenes Gesellschafts-Lokal besitzt.“

Ganz so berauschend werden die Lebensverhältnisse allerdings nicht gewesen sein. Daß die Wohnungen lediglich zwei Zimmer besaßen, ist bereits angesprochen worden: der Autor des Artikels wird Boden- und Kellerräume wohl mitgerechnet haben. Und auch das erwähnte Gartenland scheint nicht bei allen Häusern vorhanden gewesen zu sein. Denn noch 1935 heißt es in einem Bericht über die Anlage von Arbeiterhäusern in der Kolonie Kaiserau:

Südwestlich der Stadt Kamen wurde im Hellweggrund, an der Köln-Mindener Eisenbahn, die Zeche ‚Kurl‘ abgeteuft. Für die Belegschaft wurden Mitten in die Landschaft in aller Eile Reihen von Backsteinhäusern ohne Gärten zwischen kleinen Waldstücken hingestellt. Jedem Benutzer der Bahnstrecke Dortmund – Hamm müssen unmittelbar nach Verlassen des Kurler Busches diese ‚Behausungen‘ auffallen, die völlig unharmonisch in ihrer kahlen Nacktheit im Landschaftsbild stehen.“14

Bei den von der Bahnlinie aus erkennbaren Arbeiterhäusern muß es sich um die Bauten der Sektion V gehandelt haben, die bereits errichtet waren, als der Zeitungsartikel im ‚Volksfreund‘ erschien. Ob allerdings die Wohnverhältnisse in der Kaiserau zu dieser Zeit tatsächlich so katastrophal gewesen sind, ist stark zu bezweifeln. Der Zuschnitt der Hausgrundstücke legt eher die Vermutung nahe, daß bereits beim Bau der Kolonie geplant war, Gartenland hinter den Häusern anzulegen. Außerdem waren in den nach 1882 errichteten Sektionen hinter den Häusern eigene Stallgebäude gebaut worden.

3.2.2.2 Die Kosten der Kaiserau

Als 1870 die Zechenverwaltung begann, Land in Methler aufzukaufen, war man seitens der Gemeinde der beabsichtigten Ansiedlung gegenüber durchaus positiv gesonnen. Immerhin bestand für die Eingesessenen die Möglichkeit, eher wertlosen Besitz weit über Preis zu verkaufen. Auch erhoffte man sich neue Absatzmöglichkeiten für die in der Gemeinde produzierten Lebensmittel. Mitte der 1870er Jahre hatte sich diese Einstellung gründlich geändert. Denn durch die Kolonie Kaiserau waren auf die Gemeinde enorme finanzielle Belastungen zugekommen. So mußte beispielsweise 1876 der Verbindungsweg zwischen der Kolonie und dem Dorf Methler ausgebaut werden. Über die Durchführung der Baumaßnahmen gibt ein Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 16. Mai 1876 Auskunft:15

Verhandelt Methler, den 16. Mai 1876

Von Seiten des unterzeichneten Landraths war auf heute eine Sitzung der Gemeindeversammlung zu dem Zwecke anberaumt, um mit derselben über die Instandsetzung des Communalweges vom Dorfe Methler nach der Kaiserau zu verhandeln und war zu dieser Sitzung auch der Vertreter der Westphälischen Bergbau Actien Gesellschaft ‚Zeche Courl‘ eingeladen. Es wurde der in Rede stehende Weg gemeinschaftlich begangen und demnächst von den Betheiligten erklärt und zwar

  1. Von Seiten der Gemeinde Versammlung:
    Wir erklären uns bereit, den in Rede stehenden Communalweg vom Dorfe ab bis jenseits Schnickmann bezw. bis dahin, wo der von der Zeche Courl durch Sect. III der Arbeiter Colonie und dann weiter durch den früheren Pastorathbusch angelegte Weg in denselben einmündet, ordnungsmäßig, mit Packlage und Steindecke, auszubauen unter der Voraussetzung, daß die Verwaltung der Zeche Courl jenen, ihr eigenthümlich gehörenden Weg bezw. den noch nicht ausgebauten Theil desselben ebenfalls in einen chausseenmäßigen Zustand setzt und jedem anderen die Passage dieses Weges gestattet.
  1. Der Herr Direktor Rubbert verspricht in der nächsten Sitzung der Repräsentaten dahin wirken zu wollen, daß auf die voraus gesprochene Bedingung eingegangen werde.

Der unterzeichnete Landrath sichert der Gemeinde Methler einen Zuschuß zu den Wegebaukosten für das Jahr 1875 aus Kreismitteln in Höhe von 200 M zu und stellt endlich noch in Aussicht, einen fernern Zuschuß aus Staatsmitteln bei der Königlichen Regierung in Antrag bringen zu wollen.

Die Gemeinde Versammlung erklärt nachdrücklich noch, daß der Ausbau des Weges noch im Laufe dieses Jahres erfolgen solle und endlich erbietet sich Herr Direktor Rubbert noch, die Aufsicht über die Arbeiten durch das ihm zu derartigen Zwecken zur Disposition stehende Personal führen zu lassen, sowie auch das Bau Material, soweit es der Zeche entbehrlich, der Gemeinde unentgeldlich überlassen zu wollen.“

Es ist interessant, daß der Landrat v. Bodelschwingh die Sitzung der Gemeinde-Versammlung angeordnet hatte. Anscheinend war die Gemeinde selbst an einem Ausbau des Weges nicht besonders gelegen. Und wenn man die Zugeständnisse der Zeche sieht, die ein Interesse daran haben mußte, für eine gute Verkehrsanbindung ihrer Kolonie an das Dorf Methler zu sorgen, so erkennt man schnell, daß die angebotenen Leistungen sehr unverbindlich sind: Direktor Rubbert verspricht, sich dafür einzusetzen, daß die Zeche sich an den Baumaßnahmen beteiligt – eine verbindliche Zusage geht er nicht ein. Und auch die unentgeldliche Überlassung von Baumaterial war keineswegs uneigennützig. In der Regel wurde Bergematerial zur Verfügung gestellt, daß ansonsten auf Kosten der Zeche auf Halde gelegt werden mußte.

Immerhin hatte der Landrat einen Zuschuß zu den Wegebaukosten von 200 Mark versprochen. Doch auch dieses bedeutete lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein. Als Ende November 1876 der Ausbau der Straße zwischen der Kaiserau und Methler fertiggestellt war, beliefen sich die Gesamtkosten auf 4875 Mark.16 Zum Vergleich sei genannt, daß für das Jahr 1877 die gesamten Wegebaukosten mit lediglich 3936 Mark veranschlagt waren.17

Gerade bei den Wegebaukosten zeigen sich die unterschiedlichen Interessenlagen, die zwischen Zeche und einheimischer Bevölkerung existierten. Um die Transportkosten zu senken war der Industriebetrieb auf gut ausgebaute Verkehrswege angewiesen. Bau und Instanthaltungskosten waren aber Aufgabe der Gemeinde. Die entstehenden Kosten konnten nur durch Steuererhöhungen gedeckt werden. anders ausgedrückt: die in Methler und Westick ansässigen Handwerker und durch den Verkauf von Grundstücken an die Zeche reich gewordenen Bauern sollten die ihrer Meinung nach nicht benötigten Wegebauten finanzieren. Die Zeche Courl kam als Steuerzahler nicht in betracht: weder der Bergwerksbetrieb, noch die Zechenverwaltung lagen innerhalb der Gemeindegrenzen. Außerdem war – wie auf allen Zechen – die Zahl der Besserverdienenden, d. h. der Beamten und leitenden Angestellten, relativ gering. Der Verdienst der ‘normalen’ Arbeiter war derart niedrig, daß sie kaum zum Steueraufkommen der Gemeinden beitrugen.

Ein weiteres, noch größeres Problem lag in den Sozialkosten, die durch die Arbeitersiedlung auf die Gemeinde zugekommen waren. Personen, die länger als zwei Jahre in einer Gemeinde ansässig waren, erwarben ein dauerndes Anwesenheitsrecht. Im Falle einer Verarmung war die Gemeinde verpflichtet, unter gewissen Bedingungen für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Gerade Arbeiter besaßen aber nur eine geringe soziale Absicherung: ihr Verdienst war nicht so groß, als daß sie in der Lage gewesen wären, finanzielle Rücklagen zu schaffen. Im Falle von Krankheiten oder gar bei Invalidität waren die Bergarbeiterfamilien schnell auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Und daß soziale Problemfälle nicht selten vorkamen, erkennt man beispielsweise auch daran, daß 1875 die Gemeinde Methler genötigt ist, sogenannte Waisenvorstände einzurichten. Das Gebiet der Gemeinde wurde dabei in drei Bezirke eingeteilt: das Dorf Methler, Altenmethler mit der Paschheide und Kaiserau. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte in der Gemeinde kein Grund bestanden, derartige Gremien einzurichten.

Auch etwaige Armenlasten waren vor dem Bau der Kaiserau eher ‚familiär‘ geregelt worden. Sogenannte Ortsarme, d.h. Personen, die nicht in der Lage waren, für ihren Unterhalt selbst aufzukommen und die auch keine dazu geeigneten Verwandten besaßen, wurden langfristig in Familien untergebracht. Dort wurden sie zusammen mit dem Gesinde oder auch den anderen Familienmitgliedern ernährt. Gleichzeitig waren sie verpflichtet, in der Familien ihren Fähigkeiten entsprechend mitzuarbeiten. Der Zuschuß, den die Gemeinde für die Unterbringung und Verpflegung zahlte, war abhängig vom geistigen und körperlichen Zustand der jeweiligen Person: je arbeitsfähiger der Ortsarme war, um so geringer war auch der von der Gemeinde gewährte Betrag. Hinzu kam, daß normalerweise die Unterbringung öffentlich versteigert wurde: den Zuschlag erhielt derjenige, der für seine Aufwendungen den geringsten Geldbetrag verlangte. Eine Abweichung von dieser Vorgehensweise scheint nur in ausnahmefällen vorgekommen zu sein. In einem Vertrag aus dem Jahr 1875, in dem die Unterbringung der ‚Ortsarmen Elisabeth Betzinger‘ geregelt wird, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Gemeinde-Vorstand beschließt, „die Unterbringung der Betzinger nicht wenigstfordernd zu veranlassen, sonder unter der Hand sich nach einem redlichen Manne zu erkundigen, welcher geneigt ist, die Betzinger gewissenhaft und gut zu verpflegen.“18

Nach reiflicher Überlegung wurde der Weber Heinrich Klocke in Methler, „welcher als ein zuverlässiger Mann bekannt ist,“ damit beauftragt, „die Verpflegung der Betzinger zu übernehmen zu einem Preise, welcher bei dem Alter und Schwäche der Betzinger den jetzigen Preisverhältnissen angemessen ist.“ Die Summe, die die Gemeinde aufbringen mußte, belief sich auf 150 Mark jährlich.19 Es ist selbstverständlich, daß die Hauptbetroffene Elisabeth Betzinger nicht gefragt wurde, ob sie mit der beschlossenen Unterbringung einverstanden war. Schließlich mußte sie dankbar sein, daß überhaupt für ihren Lebensunterhalt gesorgt wurde. Andere Anträge auf Unterstützung, wie der der Witwe Pfeiffer, wurden abgelehnt. Der Gemeinde-Vorstand hatte festgestellt, daß ihr ein Einkommen von jährlich 120 Talern zur Verfügung stand. Ihre Mietkosten beliefen sich auf lediglich 15 Taler jährlich. Somit würde ihr genügend Geld zur Verfügung stehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei der Begründung der Ablehnung gibt der Vorstand zu Protokoll: „Wir haben in der hiesigen Gemeinde ähnliche Fälle, wo indessen derartige Wittwe viel weniger erhalten, und sich doch mit ihren Kinder durchhelfen.“20

Immerhin war die Gemeinde eher geneigt Unterstützung zu gewähren, wenn eine zeitliche Begrenzung der Maßnahme absehbar war. 1876 wurde beschlossen, der bedürftigen Ehefrau des Hundedresseurs Julius Stardeur 50 Pf. täglich zu zahlen, solange ihr Mann eine sechswöchige Gefängnisstrafe absitze.21 Der Witwe Wippermann aus Methler, die ihre kranke Mutter pflegte und deshalb nicht arbeiten gehen konnte, wurden 6 Mark monatlich bewilligt.22

Spätestens Ende 1876 – und nicht zuletzt durch die oben erwähnten Straßenbaukosten – scheinen die Ausgaben der Gemeinde Methler durch das Steueraufkommen nicht mehr gedeckt gewesen zu sein. Der Gemeinde-Vorstand versuchte, an allen Ecken und Kanten zu sparen. So wurde beispielsweise im Dezember 1876 beschlossen, daß die Gemeinde beim Gerichtsbezirk Unna bleiben wollte, anstatt dem Bezirk Hamm angegliedert zu werden. Ein Verbleiben bei Unna sei bedeutend kostengünstiger.23 Hinzu kam, daß auch eher praktische Gründe für die Zugehörigkeit zum Bezirk Unna sprachen: Der Amtmann wohnte in Kolonie bei Königsborn, also auf dem Weg nach Unna, Steuerkasse, ‚Communalkasse‘ und Amtssparkasse waren ebenfalls dort. Sogar der Feldwebel befand sich in Unna.

Im Januar 1877 wurde eine Bezuschussung der Hebamme von 90 Mark jährlich abgelehnt mit der Begründung, sie habe „in dem Bezirke Methler, Niederaden, Westick, Wassercourl ein sehr gutes Einkommen.“24 Nun mag der von ihr betreute Bezirk auf Grund der vorkommenden Geburten vielleicht ausreichend gewesen sein, ob das gesamte Gebiet aber bei den damals herrschenden Wegeverhältnissen mit Hilfe einer einzigen Person überhaupt ausreichend versorgt werden konnte, muß bezweifelt werden. Es ist vielmehr anzunehmen, daß viele Geburten ohne Betreuung durch die Hebamme stattgefunden haben – und deren Einkommen dementsprechend schmal war.

In der angespannten finanziellen Situation, in der sich Methler befand, traf die im Winter 1877 erfolgende Stillegung der Zeche die Gemeinde besonders hart. Zwar versuchte man durch gemeinnützige Arbeiten den erwerbslos gewordenen Bergleuten zumindest geringe Verdienstmöglichkeiten zu geben, doch selbst diese Ausgaben konnten nur ‚auf Pump‘ erfolgen. An Hand eines im Dezember 1878 abgefaßten Protokolls der Gemeinde-Versammlung läßt sich die Zwangslage aufzeigen, in der sich die Gemeinde Methler befand:

Durch außerordentliche Wegebauten im Jahre 1877/78 welche nicht vorgesehen waren, deren Ausführung sich aber im Laufe des genannten Jahres das Heruntergehens der Arbeitslöhne und der Materialpreise sowie die Verdienstlosigkeit vieler Arbeiter als wünschenswerth und nützlich erwiesen, ist die im Gemeindehaushalts-Etat für Mehrbauten angesehnen Betrag weit überschritten und in Folge dessen der Gemeindekasse ein Vorschuß von 2201 Mark erwachsen.

Außerdem sind für Wegebauten im laufenden Jahr 200 Mark und für vermehrte Armen-Unterstützung, welche hauptsächlich in folge Einstellung des Betriebes auf der Zeche Courl entstanden, ebenfalls 200 Mark mehr gegen den Etat nothwendig geworden, so daß der gegenwärtige Vorschuß der Kasse im Ganzen 2600 Mark beläuft.“25

Die angehäuften Schulden sollten je zur Hälfte in den beiden folgenden Etatjahren abgebaut werden. Die Ungewöhnlichkeit der beabsichtigten Maßnahme zeigt sich darin, daß die Gemeinde zu ihrem Vorhaben die ‚höhere Genehmigung‘ des Landrats beantragen mußte. Ob die Gemeinde tatsächlich in der Lage war, die Schulden abzutragen, ist nicht bekannt, vermutlich wird sie aber dazu erst 1888 in der Lage gewesen sein, als es zu einer Einigung mit der Zeche Courl über die mit der Kaiserau verbundenen Sozialkosten gekommen war.

Bezeichnend ist auch, daß 1879 die ersten Anträge auf Unterstützung von Bergarbeiterfamilien von der Gemeinde bewilligt wurden.26 Dabei waren es in der Regel Erkrankungen der Arbeiter, die die Notsituation herbeigeführt hatten. So wandte sich beispielsweise im November 1879 der Bergmann Marunga aus der Kaiserau an die Gemeinde. Nach einem Arbeitsunfall sollte er Invalide werden. Zwar würde die Knappschaftskasse für ihn aufkommen, für eine Übergangszeit von einem Vierteljahr würde er aber für sich, seine Frau und ihre fünf kleinen Kinder kein Geld erhalten. Da er bereits seit dem 22. März nur Krankengeld bezogen habe, sei kein Einkommen mehr vorhanden. Die Gemeindeversammlung hatte ein Einsehen und bewilligte ihm – 30 Mark!27

Nicht gespart werden konnte an den Ausgaben, die zur Brandbekämpfung notwendig waren. Als 1880 die Räder der Feuerspritze repariert werden mußten, heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung lapidar: „Nach einer kurzen Berathung wurde beschlossen, die Reparatur schleunigst machen zu lassen, und die Kosten aus der Gemeindekasse zu bewilligen.“28

Nähere Angaben über die Höhe der Kosten werden nicht gemacht; vermutlich sah jedermann die Wichtigkeit einer funktionierenden Brandbekämpfung ein. Die Feuerspritze war beim Schmied Carl Rüsse, der als Spritzenmeister fungierte, untergestellt. Für die Beaufsichtigung der Spritze zahlte die Gemeinde an ihn eine jährliche Entschädigung von 15 Mark. Als dieser 1882 einen höheren Betrag forderte, berichtet das Protokoll: „Nach einer kurzen Berathung wurde mit dem Spritzenmeister C. Rüsse vereinbart, daß derselbe jährlich für die Beaufsichtigung der Feuerspritzen (15 M) fünfzehn M. und außerdem von jeden Brande, wo die Spritze hin muß, (2 M) zwei Mark aus der Gemeindekasse bewilligt werden soll, von den 1. April 1882 an.“29

Interessanter noch als die Entschädigungsregelung für die Unterbringung der Feuerspritze war diejenige, die das ‚Fahrwesen‘ betraf. Am 25. Januar 1881 befaßte sich der ‚Gemeinderath‘ mit dem Problem des Einsatzes der Spritze in den umliegenden Gemeindeteilen. Die zunehmende Besiedlung besonders in der Kaiserau, in Altenmethler und der Paschheide hatte anscheinend zu häufigeren Einsätzen in diesen Ortsteilen geführt. Die Pferdebesitzer, die bis dahin kostenlos ihre Tiere zur Verfügung gestellt hatten, waren anscheinend dazu nicht mehr bereit – schließlich waren sie bei einem dort ausbrechenden Brand nicht direkt betroffen. Anhand des Protokolls der entsprechenden Gemeinderatssitzung läßt sich gut das im Dorf Methler herrschende Meinungsbild aufzeigen. Deshalb sei das Protokoll in seiner Gesamtheit wiedergegeben:

Methler, den 25. Januar 1881

In der heute ordnungsmäßig zusammen berufenen Gemeinderathssitzung wurde auf Vortrag des Vorsitzenden die Regelung des Fahrwesens bei vorkommenden Bränden berathen und beschlossen wie folgt. Wir bewilligen für die bei Bränden außerhalb des geschlossenen Dorfes Methler, also nach Kaiserau, Paschheide, Altenmethler und den sonstigen in der Nähe belegenen besonderen Gemeinden vorkommenden Vorspannfahrten der Gemeindespritze für jede Fahrt sechs Mark, einerlei, mit wieviel Pferden die Fahrt geleistet wird. Bei in Kaiserau, Paschheide, Altenmethler vorkommenden Bränden müssen aber diejenigen, welche die Spritze hingefahren haben, dieselbe auch zurückholen, ohne daß dieselben auf eine größere Entschädigung als die vorbezeichneten sechs Mark Anspruch haben. Bezüglich der Reihenfolge, in der die Fahrten geleistet werden sollen, können wir keine Bestimmung treffen, wir belassen es vielmehr bei der bis jetzt bestehenden Gewohnheit, daß die der Spritze zunächst wohnenden Pferdebesitzer gleich und gern bereit sind. Für die Fahrten innerhalb des geschlossenen Dorfes wird keine Entschädigung geleistet.

v. – g. – u.

Der Gemeinderath.

(Unterschriften:)

Schulze Altenmethler Vorsteher

Freisendorff

Lepper

Schnickmann

Storkebaum“

Da sich die Lage der Gemeindefinanzen nicht besserte, wurde nach und nach auch bei den Löschgeräten gespart. 1887 wurden bei einer vom Amtmann Kämper durchgeführten Revision erhebliche Mängel festgestellt. Im Dezember wies er die Gemeinde an, diese sofort zu beheben. Auch jetzt versuchte die Gemeinde noch zu sparen. In der Sitzung vom 24. Januar 1888 berichtet der Gemeindevorsteher, ein Großteil der „Beschaffung (der) als nothwendig bezeichneten Feuerlösch-Einrichtungen sind gemacht, noch mehreres in Bestellung, jedoch ist beschlossen worden, nur eine Anstelleiter machen zu lassen, weil eine alte reparierte noch gut ist.“30

Mitte 1888 mußte der Weg von der Hilsingsmühle nach Methler saniert werden. Die veranschlagten Kosten beliefen sich auf beinahe 5500 Mark. Im Gemeindeetat waren für Wegebau eigentlich nur 800 Mark vorgesehen. Zwar stellte der ‚Provinizalfonds‘ einen Zuschuß von 1500 Mark bereit, die Zahlung erfolgte jedoch erst im Nachhinein. Deshalb war die Gemeinde gezwungen nicht nur ihre Rücklagen aufzulösen, sondern dazu noch einen Kredit über 3000 Mark aufzunehmen. Die Summe wurde vom Vorsteher Schulze Altenmethler der Gemeinde vorgestreckt, „bis es aus der Gemeindekasse zurück bezahlt werden kann, zu einem Zinsfuß wie es die Sparkasse Unna-Camen ausleiht.”31 Vor diesem Hintergrund wurde der angeregte Zusammenschluß des Feuerlöschwesens von Methler und Westick allgemein begrüßt. Versprach man sich von der Gründung einer gemeinsamen Feuerwehr doch nicht nur eine bessere Brandbekämpfung, sondern auch eine Kostenersparnis. Eine erste Bestätigung dieser Hoffnung zeigte sich im Januar 1889, als der Amtmann dem Gemeinderat mitteilte, daß die anzuschaffenden Geräte für die neue Feuerwehr zu einem Drittel von der ‚Westphälischen Feuer Societät‘ übernommen würden. Der Gemeinderat beschloß darauf hin, genau wie die Gemeinde Westick ein Drittel der Kosten aus der Gemeindekasse zu bezahlen.32

Mindestens genauso stark wie die – politische – Gemeinde Methler, waren auch die Kirchen- und Schulgemeinde Methler von finanziellen Belastungen betroffen, die durch die Gründung der Arbeiterkolonie Kaiserau entstanden. Auf diese wird im Zusammenhang mit den nach 1880 erfolgenden Bauten der Sektionen VI – VIII näher einzugehen sein.

3.2.2.3 Der Bau der Sektion VI: Wildwest in Westick

Das Jahr 1878 bedeutete eine Zäsur in der baulichen Entwicklung der Kaiserau.

Als es im Winter 1877/78 zu einem Wassereinbruch auf der Zeche Courl kam, soff die Zeche ab. Der Betrieb mußte eingestellt werden. Wie allgemein üblich wurde der überwiegende Teil der Arbeiter entlassen. Die Betreibergesellschaft, die ‚Westfälische Bergbau-AG‘, war in finanzieller Hinsicht überfordert und schon im Januar 1878 gezwungen, in Liquidation zu gehen.33 Der überwiegende Teil der auf der Zeche beschäftigten Arbeiter wurden entlassen. Erfreulicher Weise gelang es jedoch der neuen Betreibergesellschaft, der ‚Gewerkschaft des Steinkohlen- und Eisensteinbergwerks Courl zu Courl‘, die abgesoffene Zeche zu sümpfen und den Betrieb wiederherzustellen. Bereits 1879, etwas mehr als ein Jahr nach der Katastrophe, erfolgte die erneute Aufnahme der Förderung.

Langsam stieg auch die Zahl der beschäftigen Arbeiter wieder an. Hatten 1877 noch ungefähr 750 Bergleute auf der Zeche gearbeitet, so belief sich ihre Zahl 1880 auf 576 Personen. 1885 war mit 713 Bergleuten ein Beschäftigungsstand erreicht, der dem von 1875 entsprach. Von nun an wuchs die Belegschaft bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges kontinuierlich an: 1913 arbeiteten 1420 Bergleute auf der Zeche Courl.

Die Wiederaufnahme der Produktion 1879 führte schnell zu dem Bedürfnis, die Kolonie Kaiserau zu erweitern. Dabei ging die neue Betreibergesellschaft nach dem althergebrachten Muster vor. Sie begann eine neue Sektion VI auf dem Gebiet der Gemeinde Westick zu errichten – ohne vorherige Konzessionserteilung. Die Zeiten hatten sich jedoch geändert: die Gemeinde Westick wehrte sich gegen den Bau der neuen Arbeiterwohnungen. Zu schlecht waren die Erfahrungen, die die Nachbargemeinde Methler mit der Zechensiedlung gemacht hatte.

Grundlage für den Widerstand der Gemeinde bildete das 1876 verabschiedete ‚Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen.‘34 Dieses sogenannte ‚Ansiedelungsgesetz‘ regelte in seinem 2. Abschnitt die Grundbedingungen, unter denen neue Arbeiterkolonien errichtet werden konnten. Die Gründung einer Kolonie war nunmehr vom Landrat zu genehmigen. Den Gemeindevertretungen war ein Mitspracherecht eingeräumt. Die wichtigsten Paragraphen, auf die sich die Gemeinde Westick bei ihrem Widerstand gegen die Erweiterung der Kolonie Kaiserau berief, waren die Paragraphen 18 und 19. Sie lauteten:

§. 18

Wer außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft eine Kolonie anlegen will, hat dazu die Genehmigung des Kreisausschusses, in Stadtkreisen der Ortspolizeibehörde, zu beantragen. Mit dem Antrage ist ein Plan vorzulegen und darin nachzuweisen, in welcher Art die Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse der Kolonie geordnet werden sollen.

§. 19.

Die Genehmigung zur Anlegung einer Kolonie kann versagt werden, wenn und so lange die Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse nicht dem öffentlichen Interesse und den bestehenden gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen gemäß geordnet sind. Im Uebrigen finden die Bestimmungen der §§. 14. bis 17. mit der Maßgabe Anwendung, daß die in den §§. 16. 17. der Ortspolizeibehörde beigelegten Befugnisse für Landkreise von dem Kreisausschusse wahrzunehmen sind und gegen den vom Kreisausschuß ergangenen Bescheid innerhalb der im §. 17. bestimmten Frist der Einspruch auf mündliche Verhandlung im Streitverfahren stattfindet.

Da in der Provinz Westfalen keine Kreisausschüsse existierten, trat an ihre Stelle der Landrat. Als Berufungsinstanz war das jeweilige Bezirksverwaltungsgericht vorgesehen. Da in Westfalen auch keine Bezirksverwaltungsgerichte gebildet waren, mußten Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landrats an die Bezirksregierungen, in diesem Fall an die Königliche Regierung in Arnsberg, gerichtet werden. In dem erwähnten § 14 wurde bestimmt, daß nur dann eine Ansiedelungsgenehmigung erteilt werden konnte, wenn die neue Ansiedlung – sei es ein einzelnes Haus oder eine Kolonie – ‚ durch einen jederzeit offenen Weg zugänglich, oder daß die Beschaffung eines solchen Weges gesichert‘ sei. Die §§ 15 – 17 regelten ein Mitspracherecht u. a. der Gemeindevertreter, das allerdings hauptsächlich eine eventuelle Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke hin Hinsicht auf ihre Nutzung im Feld- und Gartenbau bzw. bei der Forstwirtschaft, der Jagd oder der Fischerei betraf.

Am 8. März 1883 stellte die Gewerkschaft der Zeche Courl beim Amtmann Kämper in Unna einen Antrag auf Erteilung einer ‚Bauconcession für 47 Arbeiterhäuser‘.35 Im Auftrag des Landratsamtes forderte dieser am 27. März von der Zeche, ‚zunächst gemäß §. 18. und 19. des Gesetzes vom 25. August 1876 einen Plan betreffend Regulirung der Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse herbeizuführen‘. Die Gewerkschaft sollte mit ihm darüber verhandeln, ‚ob und event. zu welchen besonderen Aufwendungen (sie) mit Rücksicht auf die nothwendig werdenden Schulneubauten, Anstellung weiterer Lehrkräfte, Erhöhung der Armenbedürfnisse und event. Wegebauten, bereit seien.‘36 Knapp zwei Wochen später, am 9. April 1883, lehnte die Zeche Courl dieses Ansinnen entschieden ab. Zum einen verwies sie auf ‚erhebliche Leistungen‘, die sie freiwillig erbracht hätte und ‚in deren Folge sogar während des einjährigen Stillstandes unserer Zeche die Gemeinde nicht in Anspruch genommen sei‘. Zum anderen war das Ansiedelungsgesetz ihrer Meinung nach auf die beabsichtigte Baumaßnahme gar nicht anwendbar. Seine Vorschriften bezögen sich nur auf Siedlungsvorhaben, die außerhalb bereits bestehender Ansiedlungen vorgesehen wäre. Die Zeche beabsichtige jedoch, ‚außerhalb einer im Zusammenhang gebauten Ortschaft weder eine Colonie noch ein Wohnhaus bauen‘ zu wollen. Sie beabsichtige ‚vielmehr auf einem bereits bebauten Grundstücke im Zusammenhang mit bewohnten Gebäuden – unserer bereits aus 56 Wohnhäusern bestehenden Colonie – weitere Wohnhäuser‘ zu errichten. In einem derartigen Fall bedürfe es ‚gemäss §. 13 Absatz 2 keiner Ansiedelungsgenehmigung‘.

Die vorgetragenen Argumente überzeugten die Genehmigungsbehörde nicht. Am 2. Mai wurde der Antrag auf Baugenehmigung abgelehnt, da die Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse nicht geregelt seien. Bei der ablehnenden Haltung wird es sicherlich eine Rolle gespielt haben, daß zumindest der Amtmann Kämper über die finanziellen Belastungen informiert war, die sich – trotz der angeblich erheblichen freiwilligen Leistungen der Zeche – durch die Kolonie Kaiserau für die Gemeinde Methler ergeben hatten. Denn nicht nur die politische Gemeinde Methler, auch die Kirchen- und Schulgemeinden waren erheblichen Belastungen ausgesetzt, die sich an Hand eines Berichtes aus dem Jahre 1885 aufzeigen lassen.

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den Bau der Sektion VI hatte sich die Gemeinde Methler auch an den Preußischen Landtag gewandt. Dort stellte der Abgeordnete von Schorlemer-Alst am 12. März 1885 die Situation der Gemeinde wie folgt dar:

Diese Landgemeinde Methler befand sich bis 1870 in einer verhältnismäßig angenehmen, ruhigen und auch auskömmlichen Lage. Da geschah es, daß die Zeche Courl, welche in der Nachbargemeinde liegt, in der Gemeinde Methler eine Colonie ansetzte; indessen die Zustände blieben erträglich bis zum Jahre 1871, wo nun 40 neue Arbeiterhäuser errichtet wurden unter dem Namen der Colonie Kaiserau. Die Zeche, welche diese Arbeitercolonie anlegte, übernahm als einzige Leistung, ein Schulzimmer und eine Lehrerwohnung ihrerseits zu stellen, während die Zahl der Schulkinder sich um 200 vermehrte, was für die Gemeinde einen Mehraufwand an Schullasten allein von 3370 Mark mit sich brachte.

Die Kirchengemeinde Methler, welche früher etwas über 2500 Mitglieder hatte, schwoll nun an auf über 4000 Seelen. Die Kräfte des Pfarrers reichten für eine so sehr vermehrte Gemeinde nicht aus. Die Kirche wurde zu klein, erforderte Um- oder Neubau. Außerdem hatte natürlich die Gemeinde als politische Gemeinde durch den Zuwachs dieser Arbeiterbevölkerung besonders schwere Lasten, an Armenlasten u.s.w. auf sich zu nehmen.“37

Darüber hinaus förderte aber auch das Verhalten der Zeche selbst die negative Einstellung der Behörde: die Zeche hatte bereits mit dem Bau der Häuser begonnen! In seiner Verfügung vom 2. Mai verlangte der Amtmann die sofortige Einstellung der Bauarbeiten. Da die Zeche der Aufforderung anscheinend nicht nachkam, drohte er ihr am 9. Mai ‚für jeden Tag der verzögerten Einstellung gemäss §. 20 des Gesetzes vom 11. März 1850 eine Executivstrafe von M. 150 an‘. Außerdem sollte die Zeche ‚wegen Beginnens des Bauens vor ertheilter Ansiedelungsgenehmigung eine Strafe von M. 15‘ entrichten. Bereits einen Tag später legte die Gewerkschaft Courl Berufung beim zuständigen Landrat ein. Dabei blieb sie zunächst bei ihrer Auffassung, daß es sich bei der Baumaßnahme lediglich um eine Erweiterung der bestehenden Kolonie handele. Schließlich hätten sie den Boden, auf dem die Häuser errichtet werden sollten, bereits vor der Verabschiedung des Ansiedelungsgesetzes erworben: bereits 1872 habe die Zeche 160 Morgen Land gekauft und auf ihm schon für 220 Familien Wohnungen errichtet. Von diesen würden bereits 56 auf dem Gebiet der Gemeinde Westick leben.38

Die Androhung der Zwangsgelder setzte die Zeche allerdings unter Zugzwang. Es war beabsichtigt noch im laufenden Jahr 1883 die Produktion auszuweiten. Vermutlich waren bereits erste Anwerbungen ‚fremder Arbeiter‘ angelaufen. Deshalb unterbreitete die Gewerkschaft der Zeche Courl – ‚um unserer Opferwilligkeit Gestalt zu geben,‘ – am 23. Mai dem Landrat ein Angebot zur Lösung der sozialen Lasten:

Die Zeche wollte sich verpflichten, ‚nach dem Bedürfniss, welches aus dieser Colonie herzuleiten ist, die Schullokale nebst Lehrerwohnungen für Rechnung der Gewerkschaft zu errichten, die Schuleinrichtungen zu beschaffen und die Lehrer zu besolden‘. Außerdem war sie bereit, ‚die Bestreitung der Armenbedürfnisse für diejenigen Arbeiter und deren Ortsangehörige, welche in dieser Colonie heimathsberechtigt werden‘ zu übernehmen.

Dagegen sollte die Schulgemeinde Methler sich bereit erklären, ‚die Schulsteuer und das Schulgeld‘, sowie die Gemeinde Westick, ‚die Communalsteuern von den Bewohnern dieser Colonie vorschriftsmässig einzuziehen und diese Beträge unverkürzt an die Gewerkschaft abzuliefern, sodass alle Abgaben, welche der Schulgemeinde, sowie der Gemeindekasse aus dieser Colonie zustehen, an die Gewerkschaft abzuführen und von der letzteren keinerlei Abgaben zu fordern sind‘.

Maßgabe für den Umfang der zu erbringenden Leistungen und der zu erhebenden Forderungen sollten die Bestimmungen sein, die für die Schulgemeinde Methler bzw. für die Gemeinde Westick Geltung besäßen.

Abschließend erklärte die Zeche: „An dieses Anerbieten halten wir uns nur für den Fall gebunden, dass die Annahme desselben seitens der Gemeindevertreter am 28. d. Mts. erfolgt.“39

An besagtem 28. Mai 1883 fand eine gemeinsame Versammlung der Vertreter der Kirchen- und Schulgemeinde Methler und der politischen Gemeinde Westick statt, auf der über das Angebot der Zeche beraten wurde.

Die Vertreter der evangelischen Schulgemeinde Methler waren mit dem Angebot der Zeche prinzipiell einverstanden. Immerhin hatte die Gewerkschaft Courl ihr zugesichert, alle neu entstehenden Kosten zu übernehmen. Allerdings verlangten sie, daß das Unternehmen eine Kaution stellen sollte, um die Erfüllung der von der Zeche angebotenen Versprechungen zu gewährleisten. Auf einer ähnlichen Basis wäre auch die Kirchengemeinde Methler bereit gewesen, der Erweiterung der Kolonie Kaiserau zuzustimmen. Ihr hatte jedoch die Gewerkschaft Courl bis jetzt gar kein Angebot unterbreitet. Die politische Gemeinde Westick war dagegen nicht auf der Basis des vorliegenden Angebots zufrieden zu stellen. Sie wollte erst dann ihre Zustimmung erteilen, wenn die Zeche bereit wäre, auch für die bereits bestehende Kolonie die Armenlast für die Zukunft zu übernehmen. Alternativ sollte sie auf eine Anrechnung der aus der neuen Kolonie eingehenden Kommunalsteuern verzichteten. Außerdem hätte das Unternehmen die Wegelast zu übernehmen – ein Kostenbereich, der, wie das Beispiel der politischen Gemeinde Methler gezeigt hatte, schnell ausufern konnte.

Zwei Tage später, am 30. Mai übermittelte der Landrat die Ergebnisse der Beratungen an die Gewerkschaft der Zeche Courl. Gleichzeitig teilte er ihnen mit, daß die Androhung eines Zwangsgeldes, mit der ein Weiterbau der Arbeiterhäuser verhindert worden war, aufgehoben sei.

Anscheinend sah die Gewerkschaft ein, daß besonders die Forderungen der evangelischen Kirchengemeinde Methler nicht ganz unberechtigt waren. Allerdings läge das Problem darin, daß nicht feststehe, ob katholische oder evangelische Arbeiter zuziehen würden, in welche Höhe also die zusätzliche Belastung der Kirchengemeinde läge. Hinzu käme, daß die Zeche ‚eine wesentliche Reducirung unseres Projectes in Aussicht genommen‘ hätte. Trotzdem seien sie bereit, ‚solange und sobald ein zweiter Pfarrer angestellt worden ist, … der evangelischen Kirchengemeinde M. 1500, der katholischen M. 500 jährlich‘ zu zahlen.

Auf einer eiligst einberufenen Sitzung berieten Presbyterium und Repräsentanten der evangelischen Kirchengemeinde Anfang Juni über das Angebot der Gewerkschaft Courl. Über das Ergebnis der Beratungen gibt ein Protokoll Auskunft, daß u. a. auch in einer Abschrift der Zechenverwaltung übermittelt wurde. Auszugsweise heißt es in ihm:

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob diese Offerte (der Zeche) angenommen werden solle, erklärte die Versammlung einstimmig, darauf nicht eingehen zu können, da durch dieselbe die für die Kirchengemeinde entstehende Kirchenlast nicht vollständig gedeckt sei. Wenn auch davon abzusehen ist, dass, da die Kirche bei Einrichtung eines zweiten Gottesdienstes voraussichtlich noch Raum genug bietet für die Kirchenbesucher, eine Vergrösserung oder ein Neubau der Kirche vorläufig nicht nöthig sein wird, so ist doch die Anstellung eines zweiten Geistlichen nach Errichtung der Colonie ein unabweisbares Bedürfniss. Für die zweite Pfarrstelle ist ein Gehalt von mindestens 2400 M. erforderlich, da der Pfarrer bei der ihm von vorn herein zufallenden Arbeit in der grossen Gemeinde nicht auf das Minimalgehalt berufen werden kann, ausserdem das Gehalt von 2400 M. als das einem Geistlichen nach fünfjähriger Amtsdauer zustehende Gehalt gleich gesichert werden muss. Für dieses Gehalt hat die Gemeinde disponibel: a. die von dem jetzigen Pfarrer ohne Entschädigung bei Anstellung eines zweiten Pfarrers abzutretende Hälfte der Stolgebühren im Betrage von 300 M.; b. aus den Erträgen des vorhandenen zweiten Pfarrfonds jährlich 300 M., wobei bemerkt wird, dass die Grundstücke des zweiten Pfarrfonds für das Gehalt nur zum doppelten Katastral-Reinertrag eingeschätzt werden können.

Es würden demnach jährlich erforderlich sein für das Pfarrgehalt noch 1800 M. oder ein Kapital von 45000 M. Für Einrichtung des zweiten Gottesdienstes sind ausserdem jährlich erforderlich 300 M. für Kantor, Organist-Kalkant, kapitalisirt würde diese Summe 7500 M. betragen. Für ein neues Pfarrhaus nebst Garten und Confirmandenzimmer sind 24000 M. erforderlich, ausserdem sind zu Kirchhofzwecken vorab von der Gewerkschaft Courl 3500 M. zu zahlen, da die Einwohner der neuen Colonie nicht in dem Maasse wegen ihrer geringen Steuerkraft zu dem jetzt anzulegenden neuen Kirchhof beitragen, wie die ältere Gemeinde. Somit würde das von der Gewerkschaft Courl zu entrichtende Kapital sich auf 80000 M. beziffern, und erklärt die Vertretung, nur unter der Bedingung die Einwilligung zur Errichtung der neuen Colonie zu geben, dass dieses Kapital als Abfindung für die neue Kirchenlast vier Wochen nach Genehmigung resp. Einigung mit der Gewerkschaft der Zeche Courl in Baar ausgezahlt wird. Ausserdem verlangt die Vertretung, dass für die bis jetzt nicht erwähnten Kirchenlasten, als Bauten u. a. die Gewerkschaft der Zeche Courl zu diesen Kirchenlasten nach dem Maassstabe ihrer Grund- und Gebäudesteuer und nach dem fingirten Staatseinkommen-Steuersatze für das Einkommen aus dem Betriebe der Zeche Courl beizutragen habe, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Beiträge im Verhältniss der evangelischen zu den katholischen Steuerzahler der neuen Colonie erhoben werden, und wurde die Annahme dieser Bedingung ebenfalls der Zeche Courl zur Pflicht gemacht.“40

Besonders an der Kapitalabfindung in Höhe von 80000 M. stieß sich die Zeche. Sie war keineswegs bereit, eine derartige Summe zu zahlen. Eine Einigung mit der Kirchengemeinde kam nicht zustande. Hinzu kam, daß die Zeche Courl ebenfalls nicht bereit war, auf die oben angesprochenen Forderungen der politischen Gemeinde Westick – Übernahme der Wegebaukosten und der Armenlasten der bereits bestehenden Häuser – einzugehen. Dementsprechend hinfällig waren damit auch die bereits erzielten Übereinkünfte mit der Schulgemeinde Methler.

Das weitere Vorgehen der Gewerkschaft Courl war mehrgleisig. Auf der einen Seite versuchte sie, eine Baugenehmigung zu erhalten, in dem sie die geplante Erweiterung auf 11 Häuser reduzierte. Diese sollten auf dem bereits bebauten Grundstücke der Gemeinde Westick, Flur 17 Nr. 4 errichtet werden, würden also ihrer Meinung nach nicht unter das Ansiedelungsgesetz fallen. Gleichzeitig begann man, die unterbrochenen Bauarbeiten fortzusetzen.

Am 21. Juni lehnte der Amtmann ab, eine Baugenehmigung für die veränderte Maßnahme zu erteilen. Die Begründung blieb die gleiche: eine Regelung der Gemeinde-, Kirchen- und Schulangelegenheiten sei nicht gegeben. Im übrigen teile er der Zeche Courl mit, daß das Grundstück Flur 17 Nr. 4 als solches nicht mehr bestehe, vielmehr in die Theilparzellen Nr. 599/4, 600/4 und 598/4 vermessen sei. Letztere wäre noch nicht bebaut und daher sei selbst für Errichtung nur eines Hauses eine Ansiedelungsgenehmigung erforderlich.

Von einer Aufteilung und Neuvermessung ihres Grundstücks war der Gewerkschaft bis dahin nichts bekannt. In einer erneuten Eingabe an den Landrat, wies sie darauf hin, daß sie weder eine Zustimmung zu einer Teilung ihres Grundstückes gegeben, noch ein Besitzerwechsel stattgefunden habe. Deshalb bleibe sie bei ihrer Ansicht, daß das Bauvorhaben auf einem bereits bebauten Grundstück stattfände.

Tatsächlich scheint die Aufteilung der Parzelle Flur 17 Nr.4 nur stattgefunden zu haben, um sicherzustellen, daß die neue Baumaßnahme auf einem unbebauten Grundstück lag. Die hier angesprochene Parzelle 598/4, auf der die Zechengesellschaft nun beabsichtigte, die 11 Häuser zu errichten, reichte von der Einmündung der späteren Germaniastraße in die Einsteinstraße bis an die Grundstücke der Sektion III, umfaßte also beinahe den gesamten Bereich der späteren Sektion VI. Lediglich der östliche Bereich der Einsteinstraße war mit einer anderen Flurbezeichnung versehen.41 Die Teilparzellen 600/4 und 599/4 bestanden nur aus den am westlichen Ende der Einsteinstraße bereits errichteten Häusern und dem dazugehörigen Gartenland.

Zur Enttäuschung der Zeche bestätigte der Landrat am 9. Juli den Bescheid des Amtmanns. Die fraglichen 11 Arbeiterhäuser sollten, wie aus dem Situationsplan ersichtlich und ihm aus eigener Anschauung bekannt, außerhalb der geschlossenen Ortschaft Westick errichtet werden. Daher handele es sich um eine Genehmigung einer Kolonie, die nicht die Ortspolizeibehörde, also der Amtmann, sondern der Landrat zu erteilen habe; die betreffende Genehmigung aber könne mangels eines den Bestimmungen des §. 18 des Ansiedelungsgesetzes entsprechenden Planes nicht erteilt werden.

Auch jetzt war die Zeche nicht bereit, auf ihr Bauvorhaben zu verzichten oder einen zustimmungsfähigen Plan zur Lösung der Sozialkosten vorzulegen. Statt dessen wandte sie sich an die übergeordnete Behörde, die Königliche Regierung in Arnsberg. In der Beschwerdeschrift führte die Gewerkschaft Courl unter anderem aus:

Seit der Einreichung des ersten Concessionsgesuches sind 4 Monate verstrichen und werden durch die gepflogenen Unterhandlungen zur Evidenz diejenigen Bedenken bestätigt, welche bei den Berathungen des Gesetzes vom 25. August 1876 zur Gründung neuer Ansiedelungen erhoben worden sind, nämlich, dass mit den gesetzlichen Bestimmungen der Willkür und der Begehrlichkeit der Gemeinden und den subjectiven Auffassungen der Gemeindevertreter über die Auslegung der Bestimmungen Thor und Thür geöffnet ist, dass aus Vorliebe, Ansiedelungen zu erschweren, die Bauausführung lange Zeit unterbleiben muss und dadurch eine schwere wirthschaftliche und pekuniäre Schädigung herbeigeführt wird.

Die Erhaltung des so überaus schwierigen Grubenbetriebes hat bereits enorme Opfer gefordert und müssen wir behufs der Existenz unseres Unternehmens eine grössere Zahl von Arbeitern heranziehen und würden wir bei längerer Dauer der bereiteten Hindernisse gezwungen sein, diejenigen Mittel einzuschlagen, welche gesetzlich nicht zu verhindern sind, indem wir sowohl auf die bereits bebauten eigenen Grundstücke als auch nach Bedarf im Zusammenhange mit den bebauten Ortschaften Methler, Westick, Courl, Husen und Wassercourl weitere Wohnungen errichten, indem wir die vorhandenen Wohnungen einengen und die Familien veranlassen, Kostgänger aufzunehmen, sowie Menagen errichten.

Alle diese Mittel durchlöchern aber unsere im grossen Maassstabe zum Ausdruck gebrachten Grundsätze, die freie Bewegung der arbeitenden Klasse zu fördern und den verderblichen sittlichen Schäden nach Möglichkeit vorzubeugen.“42

Nach diesen unverhohlenen Drohungen, wies die Gewerkschaft noch einmal auf die von ihr ‚freiwillig‘ erbrachten sozialen Leistungen hin: sie hätte von sich aus in der bestehenden Kolonie eine Elementarschule mit Kindergarten und Lehrerwohnung errichtet. Nicht zuletzt deshalb bäten sie um Erteilung der Baugenehmigung.

Am 20. Juli kam es unter Leitung des Landrats zu Vergleichsverhandlungen zwischen Vertretern der Zeche auf der einen und der betroffenen Gemeinden auf der anderen Seite. Aus den Verhandlungen resultierte ein Vertragsentwurf, der der Zeche am 11. August vom Landratsamt zugestellt wurde. Interessanter Weise ist in dem Entwurf von einer Baugenehmigung für die Errichtung von ‚47 Stück vierfache Arbeiterwohnhäuser‘ die Rede – der Vertrag sollte also die gesamte ursprüngliche Erweiterung der Kaiserau betreffen. Die Häuser sollten auf den Parzellen Flur 17 Nr.1, 2, 3 und 598/4 der Gemeinde Westick errichtet werden. Anders ausgedrückt: der Vertrag bezog sich auf das gesamte Gebiet der späteren Sektionen VI, VII und VIII!

Die wesentlichen Vertragspunkte waren:

Die Gewerkschaft der Zeche Courl sollte sich ‚für alle Zeiten, also auch für ihre etwaigen Rechtsnachfolger‘ verpflichten:

  • Sämmtliche Armenbedürfnisse rücksichtlich aller Bewohner, sowohl der von ihr in der Gemeinde Westick neu zu errichtenden, als auch der daselbst bereits bestehenden Arbeiter-Colonie resp. einzelner Häuser der Gewerkschaft‘ zu übernehmen. Es wurde ausdrücklich festgelegt, daß sich diese Verpflichtung auch auf ehemalige Bewohner der Zeche bezogen, die nun in der Gemeinde Westick lebten.
  • die ‚nothwendigen öffentlichen Verkehrswege, sowie der Wasserabzüge innerhalb der neu zu errichtenden und der bereits bestehenden Colonien‘ zu errichten und zu unterhalten.
  • für die ‚Besoldung und etwa künftig erforderlich werdenden Pensionirung eines für die Colonien anzustellenden und innerhalb derselben zu stationirenden Polizeidieners‘ zu sorgen, ‚dem ausser den gewöhnlichen Pflichten und Obliegenheiten eines solchen, insbesondere auch die Beaufsichtigung der Colonien im gewerkschaftlichen Interesse, sowie der benachbarten Grundstücke zum mehreren Schutze derselben obliegen‘ sollte.
  • Sämmtliche Schulbedürfnisse, welche durch die neue Colonie verursacht werden, zu bestreiten, insbesondere Schullokale nebst Lehrerwohnungen zu errichten, die Schuleinrichtungen zu beschaffen und die Lehrer zu besolden bezw. event. zu pensioniren.‘
  • Zu dem Gehalt des anzustellenden zweiten evangelischen Pfarrers eine jährliche Beihülfe von 1500 M. zu zahlen und ausserdem dem ersten evangelischen Pfarrer der Kirchengemeinde Methler als Ersatz für den demselben bei der Anstellung eines zweiten Pfarrers erwachsenden Ausfall an Stolgebühren die Summe von 300 M. jährlich zu vergüten.‘

Zur Sicherung der versprochenen Verpflichtungen sollte die Zeche eine Kaution in Höhe von 100000 Mark stellen. Extra darauf hingewiesen wurde, daß die neu errichteten 47 Wohnhäuser in keinem Falle bezogen werden dürften, bevor nicht die vorstehende Sicherheit gestellt wäre.

Als Gegenleistung verpflichtete sich die politische Gemeinde Westick:

  • Der Gewerkschaft Courl die sämmtlichen von den Bewohnern ihrer Colonien innerhalb des Gemeindebezirks Westick aufkommenden Communalsteuern, jedoch abzüglich der auf dieselben entfallenden allgemeinen Verwaltungskosten der Gemeinde Westick einschliesslich derjenigen des Amtsbezirks, soweit die Gemeinde dafür in Betracht kommt, zu überweisen.

Die Gemeinde Westick verzichtete ausdrücklich auf eine Erstattung der in der Vergangenheit von ihr gezahlten Unterstützungen für frühere Bewohner der Arbeiter-Colonie

Die Schulgemeinde Methler sollte ‚die von den Bewohnern der neuen Colonie der Schulgemeinde Methler zufliessenden Schulsteuern und das von denselben zu leistende Schulgeld der Gewerkschaft der Zeche Courl‘ überweisen.

Genau genommen entsprach der Entwurf im Wesentlichen den in den vorigen Verhandlungen angesprochenen Positionen: Übernahme sämtlicher durch die Erweiterung der Kaiserau entstehenden Kosten durch die Zeche. Immerhin war es der Gewerkschaft Courl gelungen, die Ansprüche der evangelischen Kirchengemeinde erheblich zu reduzieren. Trotzdem war die Kirchengemeinde auf Zureden des Regierungspräsidenten bereit, dieses Angebot anzunehmen. Das evangelische Konsistorium in Münster genehmigte ebenfalls das Abkommen, jedoch unter der Bedingung, daß seitens der Zeche der Betrag von 37 500 Mark als Kaution und dauernde Sicherheit eingezahlt würde.

Am 31. August 1883 lehnte die Zeche die ihr gestellten Bedingungen ab. Statt dessen kündigte sie an, die instanzmässige Entscheidung herführen‘ zu wollen. Gleichzeitig war sie bereit, ‚eine Caution von 100000 M. in 4%igen preussischen Staatspapieren (zu leisten), um eine Unterbrechung der Fertigstellung der Häuser zu verhüten‘.

Durch diesen Schritt hoffte die Zeche ihre Absicht, die Kolonie zu erweitern ohne Sozialkosten für die Kaiserau übernehmen zu müssen, durchsetzen zu können. Sie ging davon aus, daß ein langjähriges Verwaltungsstreitverfahren auf sie zu käme und sie während dieser Zeit keine Abgaben zahlen bräuchte. Gleichzeitig gingen die Bauarbeiten in der Sektion VI weiter.

Doch der Amtmann des Amtes Unna-Kamen, Kämper, versuchte, die Pläne der Zeche zu durchkreuzen. Am 15. Oktober erließ er eine Verfügung, in der die Gewerkschaft Courl aufgefordert wurde, die neu errichteten Wohnungen, die inzwischen teilweise bezogen waren, ‚binnen 3 Tagen bei 150 M. Geldbusse event. Gewärtigung der polizeilichen Räumung zu räumen.‘

Sofort legte die Zeche bei der Königlichen Regierung in Arnsberg Einspruch ein. In einem Bescheid der Königlichen Regierung vom 24./29. Oktober wurde der Gewerkschaft mitgeteilt, ‚dass der Herr Landrath zu Hamm angewiesen sei, die Benutzung der inzwischen fertiggestellten Arbeiterhäuser zu gestatten, sobald 100000 M. in cautionsfähigen Staatspapieren beim Königl. Landrathsamte‘ hinterlegt würden. Die Zeche kam dieser Aufforderung nach, stellte die entsprechende Kaution, vollendete den Bau der Sektion VI und ließ die Häuser beziehen.

Der politischen Gemeinde Westick und der Kirchen- und Schulgemeinde Methler legte die Regierung in Arnsberg nahe, den Weg des Verwaltungsstreitverfahrens zu beschreiten.

Die betroffenen Gemeinden versuchten mit allen Mitteln, sich gegen den Zuzug der Bergleute zu wehren. Dabei hielt man sich nicht immer genau an die Buchstaben des Gesetzes. Anfang November 1883 war der Gemeindevorsteher der Gemeinde Westick, Koch, vom Amtmann Kämper aufgefordert worden, zur Situation in der neuen Siedlung Stellung zu nehmen. Seine Antwort verdient zitiert zu werden:43

An den Herrn Amtmann Kämper

Wohlgeboren

Colonie bei Unna

Betreff der fraglichen Angelegenheit mit der Gewerkschaft Courl beziehentlich von Neueingezogenen, teile ich den Herrn Amtmann hierdurch mit, daß schon mehrere neue Häuser bewohnt sind. Viele dieser Eingezogenen waren zur Anmeldung hier, habe aber dieselbe verweigert, weil Gemeinderath wünscht keine Anmeldungen aufzunehmen.

Westick, den 10 November 83

Der Gemeindevorsteher

Koch

Umgehend teilte der Amtmann daraufhin der Gemeinde mit, daß sie keinesfalls befugt sei, Neubürger abzuweisen.44 Doch handelte es sich überhaupt um Neubürger? Wenn man nach Recht und Gesetz vorging, mußte man diese Frage selbstverständlich bejahen. Sie hatten Häuser bezogen, die eindeutig zum Gebiet der Gemeinde Westick gehörten – eine Ablehnung der Neuankömmlinge durch die alteingesessene Bevölkerung war bei der Beurteilung ihres Status völlig belanglos. Andernorts wurden allerdings Zweifel an diesem eigentlich klaren Sachverhalt geweckt. Anfang Dezember 1883 schickte die Kirchengemeinde Methler eine Abordnung, die aus dem Vorsteher Koch zu Westick, dem Gemeinde-Verordneten Schulze Beckinghausen zu Westick und dem Pfarrer Ploeger zu Methler bestand, zur Königlichen Regierung nach Arnsberg. Als sie sich dort über die Belastungen beschweren wollten, die sich aus dem Bezug der neuen Häuser ergaben, und darauf hinwiesen, daß sie schließlich verpflichtet seien, für die Kosten der Neubürger aufzukommen, wurde ihnen vom Regierungs-Präsidenten von Rosen beschieden: „Gesetzlich werden die Häuser als gar nicht vorhanden betrachtet.“45 Konnten eigentlich Personen, die in Häusern wohnten, die ‚gesetzlich gar nicht vorhanden‘ waren, den Status eines Ortszugehörigen und damit Anspruch auf Unterstützung erwerben? Spätestens 1885 hatte anscheinend selbst die Königliche Regierung in Arnsberg die Existenz der neuen Häuser zu Kenntnis genommen. In einer Verfügung an die evangelische Schulgemeinde Methler wurde „die Vermehrung der Lehrkräfte für die Schule Wassercourl – Kaiserau, insonderheit für die Kaiserau, mit Rücksichtnahme auf die hohe Schülerzahl, in welcher sich auch die Kinder aus der neuen Colonie befinden,“ gefordert.46

In der Zwischenzeit ging die Auseinandersetzung um die Genehmigung der neuen Zechenkolonie weiter. Aufgrund der gestiegenen Seelenzahl der evangelischen Kirchengemeinde, und sicherlich auch im Vertrauen auf eine gütliche Einigung mit der Zeche, in dem sie auch durch den Regierungspräsidenten von Rosen des öfteren bestätigt worden war, hatte die Kirchengemeinde mittlerweile eine zweite Pfarrei eingerichtet. Um die damit verbundenen Ausgaben – Gehalt für Pfarrer und Küster, sowie die Kosten der Pfarrwohnung – decken zu können, hatte das evangelische Konsistorium in Münster einen Betrag in Höhe von 37 500 Mark berechnet. Erschwerend kam hinzu, daß sich die Kirchengemeinde mittlerweile gezwungen sah, einen neuen, größeren Friedhof anzulegen, der die Gemeinde mit weiteren 6000 Mark belastete. Um wenigsten einen Teil ihrer Ausgaben zu decken, stellte die Kirchengemeinde Methler am 11. Dezember 1883 den Antrag, ihr aus der von der Gewerkschaft Courl geleisteten Kaution von 100000 Mark 37500 Mark zu überlassen oder eine erneute Exekution gegen die Zeche zu verhängen, um sie so zu zwingen, sich an den Kosten zu beteiligen. Ein Jahr später, am 14. Dezember 1884, beschied das Ministerium für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten der Kirchengemeinde letztinstanzlich, sie wäre auf das Streitverfahren vor dem Landrat verwiesen und möge dort ihr Recht suchen!

In der Zwischenzeit hatte im August 1884 die Gewerkschaft der Zeche Courl beim Landrat einen erneuten Antrag auf nachträgliche Genehmigung der von ihr ‚in der Feldmark der Gemeinde Westick angelegten, aus 21 Arbeiterhäusern à 4 Wohnungen bestehenden Colonie‘ gestellt. Dabei hatte sie angeboten, aufgrund der „wesentlich veränderten Verhältnisse des Gemeinde- Kirchen- und Schulverbandes … als Beihülfe zur Bestreitung der durch die neue Anlage erheblich vermehrten Bedürfnisse der betheiligten Gemeinden, den Betrag von zehntausend Mark zu zahlen und ein neues, zwei Klassenzimmer für je achtzig Kinder enthaltendes Schulgebäude auf ihre Kosten zu errichten.“47 Dieses Angebot lag bei weitem unter den Forderungen, die als Ergebnis der oben angeführten Verhandlung vom 20. Juli 1883 an die Zeche gerichtet worden waren.

Am 5. September berieten die Vertreter der Gemeinde Westick unter Vorsitz des Amtmanns Kämper über den neuen Antrag der Gewerkschaft. Erwartungsgemäß lehnten sie das Angebot ab. „Zunächst ist,“ so die Gemeindevertretung, „aus dem Antrag der Gewerkschaft Courl nicht mit Sicherheit zu entnehmen, ob jeder der betheiligten Gemeinden, also der politischen Gemeinde Westick, der evangelischen Schulgemeinde Methler, der katholischen Schulgemeinde Camen, der evangelischen Kirchengemeinde Methler und der katholischen Kirchengemeinde Camen, die ganze Summe von zehntausend Mark oder nur ein Theil derselben, eventl. welcher, überwiesen werden soll, wir vermögen daher um so weniger zu prüfen, ob das Anerbieten der Gewerkschaft Courl demjenigen, was die Gemeinde Westick als Beihülfe zur Bestreitung der durch die Anlage der Colonie erheblich vermehrten Bedürfnisse der Gemeinde zu fordern berechtigt ist, entsprechen würde.“ Und selbst wenn die angebotenen 10000 Mark ausschließlich der Gemeinde Westick zur Verfügung gestellt würden, wäre eine derartige einmalige Zahlung bei weitem nicht ausreichend, um sämtliche in Zukunft anfallenden Kosten zu decken.48

Damit war eine Einigung auf dem Verhandlungsweg auch zwischen der Gewerkschaft der Zeche Courl und der politischen Gemeinde Westick endgültig gescheitert. Eine Lösung sollte im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens gefunden werden. Zu Beginn des Jahres 1885 wird der Rechtsanwalt Dithmer in Dortmund mit der Wahrung der Interessen der fünf Gemeinden, der politischen Gemeinden Methler und Westick, der evangelischen Kirchengemeinde Methler, der evangelischen Schulgemeinde Methler und der katholischen Kirchengemeinde Kamen, beauftragt.

Inzwischen zog die Auseinandersetzung um die Kolonie Kaiserau immer weitere Kreise. Am 12. März 1885 die Angelegenheit im Preußischen Landtag zur Sprache gebracht. Dabei wurden interessanter Weise die Interessen der Gemeinde Methler nicht von dem eigentlich zuständigen Abgeordneten Uhlendorff, zu dessen Wahlkreis Methler gehörte, sondern vom Freiherrn von Schorlemer-Alst vertreten. Über die Abstinenz, die sich Uhlendorff in dieser Angelegenheit auferlegt hatte, berichtete 1886 die ‚Märkische Zeitung‘:

Wir wissen nur, daß er einem betheiligten Gemeindegliede von Methler in Gegenwart eines Herrn aus Camen erklärt hat, als ersterer ihn aufforderte, die Methlersche Angelegenheit im Abgeordnetenhause zu vertreten, ‚das dürfe er nicht thun, sonst mache man den Minister böse‘. Wir finden das recht artig von Herrn Uhlendorff und es genügt uns vollkommen!“49

Der Abgeordnete des Zentrums, von Schorlemer-Alst dagegen vertrat die Interessen Methlers mit Vehemenz, und das obwohl, wie er erklärte, „diese Gemeinde evangelischer Confession ist, daß also irgend eine confessionelle Parteinahme meinerseits hier sicher ausgeschlossen ist.“50 Nach einer kurzen Schilderung der Auseinandersetzung um die Kolonie Kaiserau schilderte er die Lage der Gemeinde Methler wie folgt:

Meine Herren, die Zustände in der armen Gemeinde können Sie sich denken: sie wurden im Laufe der Zeit unerträglich; denn die Gemeinde muß diese Lasten fort und fort aufbringen, ohne daß von Seiten der Zeche entsprechend geholfen würde.

Es traten aber auch noch andere Uebelstände ein. Bei der Neuwahl der Schulrepräsentanten schickte nun die Zeche ihre Beamten und Arbeiter in Masse zur Wahl und die Folge war, daß die Schulrepräsentanten aus lauter Candidaten der Zeche gewählt (hört, hört! Im Centrum) und die Vertreter der alten Gemeinde hinausgeworfen wurden, die nun mehr in bezug auf die Schule gar nichts mehr mitzusprechen hat. Es liegt nun alles in den Händen der Zeche, soweit nicht die Schulaufsichtsbehörde concurrirt; die alte Gemeinde ist aus ihrem Schulrecht sozusagen expropriirt. Das geht aber auch noch weiter. Nämlich dieses selbe Uebergewicht der Zeche macht sich bei der Wahl der Kirchenrepräsentanten auch geltend, so daß der Pfarrer genau den Zeitpunkt berechnen kann, wo die Zeche mit ihren Beamten und Arbeitern auch da gebietet, und nur solche Leute in die Kirchenrepräsentation gewählt werden, die von der Zeche abhängig sind. (Hört, hört!)

Die Bauten in den Colonien werden inzwischen ruhig fertig gestellt und bezogen, und die Gemeinde bezahlt und bezahlt, so daß sie zuletzt an den Bettelstab kommt; und wenn selbst jetzt noch ihr eine angemessene Beihülfe zuerkannt und gewährt wird, so ist nicht zu verkennen, daß sie weit hinter dem Wohlstande, in dem sie sich einst befand, und zwar weit zurückbleiben wird. (Hört, hört! Im Centrum.) Man kann sogar sagen, es hätte, statt auf den Wunsch der Zeche eine Vermittelung zu übernehmen, in der ja dann die Zeche nicht Wort gehalten hat, die Regierung in Arnsberg besser gethan, gleich damals das Streitverfahren eintreten zu lassen; das wäre deshalb sehr viel günstiger für die Gemeinde gewesen, weil damals die Concession zum Bau noch nicht ertheilt, bezüglich der Weiterbau der Wohnungen noch sistirt und somit ein Zwangsmittel gegen die Zeche vorhanden war, während jetzt die Gemeinde alles über sich ergehen lassen muß. (Sehr wahr!) Meine Herren, das ist genau wieder derselbe Fall, den ich gestern berührte, wenn bestehendes Recht dahin gebrochen wird, daß man ohne weiteres via facti vorgeht und nun der bisherige Besitzer, in diesem Fall die Gemeinde Methler, das Nachsehen hat und erst im Wege des Prozesses wieder ihr ursprüngliches Recht erstreiten muß. (Sehr wahr! Im Centrum.)“

Abschließend bat v. Schorlemer-Alst, den Minister des Innern v. Puttkamer, sich dieser Sache anzunehmen und zu prüfen, ob nicht doch Zwangsmittel gegen die Zeche anzuwenden seien. In seiner Antwort wies der Minister auf das modifizierte Verwaltungsstreitverfahren hin, in dem aufgrund des Ansiedelungsgesetzes von 1876 in Westfalen der Fall gelöst werden müsse. Dieses sei seiner Meinung nach von der Regierung in Arnsberg eingeleitet und noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich müsse man aber bei einer Entscheidung auch die Interessen der Zeche berücksichtigen. Der Minister v. Puttkamer schloß seine Ausführungen mit den Worten:

Zugleich ist dem Oberpräsidenten der Auftrag gegeben, mit allen Mitteln, nöthigenfalls Zwangsmaßregeln auf die Zeche Courl einzuwirken, damit sie der Gemeinde Methler zu dem ihr bisher vorenthaltenen Recht in vollem Umfange verhilft. Es ist sogar, wenn ich nicht sehr irre, der Herr Oberpräsident ermächtigt worden, einen Theil der dort angelegten Wohnungen nöthigenfalls zwangsweise räumen zu lassen, damit die kommunalen Interessen den erforderlichen Schutz erfahren. Wie weit das gehen wird, was der Herr Oberpräsident vorschlagen oder thun wird, alles das kann ich – das wird mir auch der Herr Abgeordnete Freiherr von Schorlemer-Alst zugestehen – in diesem Augenblicke nicht im einzelnen darlegen; er wird sich hoffentlich mit der Zusicherung beruhigen, daß die Verwaltungsbehörde ein wachsames Auge auf die Sache hat und alles, was in ihrer Kraft und ihren gesetzlichen Befugnissen liegt, thun wird, um die beiden betheiligten Interessen mit einander zu versöhnen, wobei ich allerdings betonen muß, daß ich den Eindruck habe, als wenn die Gemeinde Methler durch das einseitige Vorgehen der Zeche Courl im Nachtheile versetzt ist, deren Abwendung und Ausgleichung, soweit dies thunlich ist, von der Verwaltung herbeigeführt werden muß.“51

Trotz der Aussage des Ministers, daß die Verwaltung angewiesen sei, eventuell auch durch eine Zwangsräumung Druck auf die Zeche auszuüben, verbessert sich an der Situation der Gemeinde Methler nichts, im Gegenteil, die Belastungen der Gemeinde werden immer drückender. Im Februar 1886 bringt Freiherr von Schorlemer-Alst im Preußischen Landtag das Problem erneut zur Sprache. Zwar hätten mittlerweile sowohl das Landratsamt in Hamm, wie auch die Königliche Regierung in Arnsberg dahingehend entschieden, daß es sich bei den Neubauten tatsächlich um die Neuanlage einer Kolonie im Sinne des Ansiedelungsgesetzes handele und die Gewerkschaft verpflichtet sei, für die Lösung der Gemeinde-, Kirchen- und Schulbedürfnisse zu sorgen. Die Zeche habe jedoch gegen die Entscheidungen Revision eingelegt. Selbst wenn auch diese Instanz erwartungsgemäß im Sinne der Gemeinden entscheiden würde, wäre ein Ende des Verfahrens nicht abzusehen. Man müsse davon ausgehen, daß die Zeche gegen jede weitere Anordnung den Instanzenweg beschreiten werde.

Eine Mitschuld an den Zuständen in der Gemeinde Methler gab v. Schorlemer-Alst auch den beteiligten Behörden. „Warum wird hier,“ fragte er und gab damit sicherlich eine in Methler weit verbreitete Meinung wieder, „mit so vieler Duldung gegenüber der Zeche verfahren, während man sonst bei Errichtung der Baulichkeiten sehr scharf vorgeht. Ist zum Beispiel die Fluchtlinie verletzt, so wird der Bau sistirt, eventuell Abbruch herbeigeführt. Und hier ist eine Colonie aus der Erde gewachsen ohne jeden baulichen Consens und ohne jede Genehmigung. … Da muß man doch den Eindruck gewinnen, daß in der ganzen Angelegenheit sehr viel versehen worden, daß namentlich auch Seitens der nächststehenden Behörden, ich möchte sagen, in einer unglücklichen Weise eingegriffen worden ist mehr im Interesse der Zeche ‚Courl‘, als der armen Gemeinde, welche in Folge dieser Verhältnisse in der That schon sehr zurückgegangen ist, und immer mehr zurückgeht, sodaß, wenn nicht bald Remedur geschaffen wird, wirklich die traurigsten Verhältnisse in Aussicht stehen.“52

Als Antwort auf die Rede des Freiherrn von Schorlemer-Alst verwies, wie im Jahr zuvor, der Minister des Innern v. Puttkamer lediglich darauf, daß das Verwaltungsstreitverfahren noch nicht abgeschlossen sei. So lange müsse sich die Verwaltung mit Maßnahmen zurückhalten. Trotzdem blieb die Rede v. Schorlemer-Alsts nicht wirkungslos. Das Aufsehen, das sie erregte, führte dazu, daß die Gewerkschaft Courl sich beim Minister des Innern beschwerte.

Vehement beklagte sie sich über die feindliche Stimmung, die in den Gemeinden gegen die Zeche herrsche. Ihrer Meinung nach waren diese lediglich darauf aus, ‚die Sachlage zu benützen‘. Immerhin hätten sich aus der Ansiedlung vielfältige Vorteile auch für die alteingesessene Bevölkerung ergeben. Die Vertreter der Zeche wiesen darauf hin, daß besonders die Bauern der Umgebung von der Kaiserau profitierten. Und tatsächlich hatte die Gesellschaft beim Ankauf des Landes einen Preis gezahlt, der über dem marktüblichen gelegen hatte. Auch war durch die Anlage der Arbeiterkolonie ein neuer Absatzmarkt für die im Kirchspiel erzeugten Lebensmittel entstanden. Ein weiteres Argument der Zeche war, daß durch die Geschäfte, die es in der Arbeiterkolonie gäbe, das Steueraufkommen der Gemeinde sich verbessert hätte.

Einer genaueren Prüfung hielten die erwähnten Vorteile aber nur bedingt stand. Bis 1886 gab es fünf Geschäfte, die in der Kaiserau angesiedelt waren. Die Verdienstmöglichkeiten scheinen allerdings nicht gerade groß gewesen zu sein, denn von diesen fünf Geschäftshäusern hatten, wie es in dem bereits erwähnten Bericht des Pfarrers Ploeger heißt, ‚schon drei zur Subhastation gestanden‘53, d.h. sie waren zwangsversteigert worden. Hintergrund für die geringen Verdienstmöglichkeiten der Geschäftsleute in der Kaiserau wird die starke Konkurrenz gewesen sein, deren sie ausgesetzt waren. Die Bewohner der Siedlung waren nicht an die Einkaufsmöglichkeiten in der Kaiserau gebunden. Konnten sie ihren Lebensmittelbedarf ohne größere Mühe bei den Bauern der umliegenden Dörfer decken, wie es selbst die Zeche eingeräumt hatte, so bestand eine derartige Möglichkeit natürlich auch bei allen anderen Dingen. Und selbst das Argument, daß durch die Ansiedlung ein neuer Absatzmarkt für Lebensmittel entstanden sei, der den Bauern der Umgebung zu Gute käme, besaß nur eingeschränkte Gültigkeit. Die Zahl der Bewohner der Kaiserau reichte nicht aus, um sämtliche Erzeugnisse des Kirchspiels aufzunehmen. In seiner Antwort auf die Beschwerde der Zeche wies der Methleraner Pfarrer Ploeger darauf hin, daß ‚Woche für Woche Leute aus Methler und Westick ihre Produkte nach Dortmund, also über die Kaiserau hinaus und mit Benutzung der Eisenbahn zum Markte schicken‘ würden. Außerdem würde ‚die Zeche Courl ganze Waggonladungen Kartoffeln, Möhren, Steckrüben für die Kaiserau kommen‘ lassen und dort verkaufen.54 Derartige Aktionen werden von den Bewohnern der Kaiserau sicherlich begrüßt worden sein. Ähnlich wie die weiteren sozialen Leistungen, denen sich die Zeche rühmte, – wie die Einrichtung eines Kindergartens, Weihnachtsbescherungen oder auch die Krankenkasse – profitierten von solchen Maßnahmen aber ausschließlich die Arbeiter der Zeche und deren Angehörige.

3.2.2.4 Das Schulproblem

Selbst wenn sich durch die Besiedlung der Kaiserau die von der Gewerkschaft Courl angeführten Vorteile für die umliegenden Dörfer ergeben hätten, wären diese doch durch die Nachteile, die sich durch den Zuzug der Arbeiter ergaben, bei weitem in den Schatten gestellt worden. Auf das Problem der Wegekosten und der Armenlasten ist bereits hingewiesen worden. Noch gravierender als sie waren die Lasten, denen die evangelische Schulgemeinde Methler ausgesetzt war. Generell zählten die aufstrebenden Industriegebiete aufgrund ihrer hohen Zuwanderung zu den Gebieten, in denen überdurchschnittlich viel Menschen im biologisch gesehen ‘produktionsfähigen Alter’ lebten. Entsprechend hoch war gerade in den Arbeitersiedlungen die Kinderzahl, entsprechend wichtig – und kostspielig – der Aufbau eines ausreichenden Schulwesens.

In ihrer Beschwerde an den Minister des Innern hatte die Gewerkschaft Courl aufgeführt, daß sie freiwillig zwei Schulklassen und zwei Lehrerwohnungen unterhalten und zwei halbe Lehrergehälter bezahlen würde. Davon kam der evangelischen Schulgemeinde allerdings nur die Hälfte zu Gute. Die andere Hälfte entfiel auf eine katholische Privatschule, die die Zeche gegründet hatte.

Bis 1885 war die Kolonie auf 429 Einwohner angewachsen. Beinahe ¾ von ihnen, 310, waren evangelisch, 119 katholisch. Da es sich bei den Neuansiedlern überwiegend um Familien handelte, hatte sich auch die Zahl der Kinder im Kirchspiel entsprechend vermehrt. Allein zu den 54 Familien, die 1883 die umstrittene Sektion VI bezogen hatten, gehörten 100 Kinder, darunter 43 im schulpflichtigen Alter. Weitere 52 waren unter 6 Jahre alt, würden also demnächst schulpflichtig werden.55 Ähnlich waren die Verhältnisse in der übrigen Kolonie.

Aufgrund der in Preußen bestehenden Schulpflicht erließ die königliche Regierung zu Arnsberg am 10. Juli 1885 eine Verfügung, in der dem evangelischen Schulvorstand zu Methler mitgeteilt wurde‚ daß die Lehrkräfte der Colonie wegen zu großer Schülerzahl vermehrt werden müssen.‘56 Und tatsächlich müssen die Schulverhältnisse katastrophal gewesen sein. Die Beschreibung der Schulen des Kirchspiels Methler, der Pfarrer Ploeger im März 1886 in seiner Funktion als Lokalschulinspektor verfaßt hatte, spricht für sich57:

Um der großen Schülerzahl willen haben die Lehrer die vorgeschriebenen Ziele auch bei dem vereinfachten Lehrplan nicht erreichen können. Der Unterricht ist demnach nicht als ein ausreichender zu bezeichnen.

Die Schulgemeinde Methler besitzt im Dorfe Niederaden noch ein bis dahin leer stehendes Schulzimmer, doch beträgt die Entfernung bis dahin, von der Kaiserau aus, 1 ½ Stunde und ist der Weg dahin für die Kinder aus dem zuletzt gedachten Orte, insbesondere für die jüngeren, zu weit.

In Kaiserau selbst stehen zwei Lokale, welche zur Benutzung angemietet werden können, der Saal des Wirts Schmelzer und der Saal der Witwe Lueg. Ersterer ist geräumiger, wie der zweite; doch liegt letzterer für Schulzwecke passender. Für den ersteren wird eine jährliche Miete von 200 M. gefordert, für den letzteren ebenfalls eine solche von 200 M. Beide Sääle haben ausreichenden Platz für 100 Kinder und darüber. Lueg’s Saal wird sich besser heizen lassen, wie der andere. An Einrichtungskosten für Subsallien werden ca. 600 M. erforderlich sein, an Gehalt und sonstigen Kosten der oben genannte Satz von 1200 M. jährlich.

Die Verhältnisse bei den andern Schulen der Schulgemeinde Methler sind folgende.

a) Schule zu Methler, dreiklassig und zwei Lehrer.

I Klasse, 70 Schüler, 28 Stunden Unterricht Turnunterricht blos im Sommer

II Klasse, 60 Schüler, 24 Stunden Unterricht Turnunterricht blos im Sommer

III Klasse, 69 Schüler, 16 Stunden Unterricht

Lehrer Steinmann hat 32 Stunden Unterricht,

4 Stunden in I

22 Stunden in II

6 Stunden in III

Lehrer Storkebaum 36 Stunden,

24 Stunden in I

2 Stunden in II

10 Stunden in III

Schule zu Weddinghofen, einklassig, ca. 1 Stunde von der Kaiserau entfernt

Schülerzahl 77, 30 Unterrichtstunden,

Lehrer Koch

Schule zu Niederaden, einklassig

Schülerzahl 87, 32 Unterrichtstunden.

Halbtags-Unterricht Lehrer Dohl

Methler, den 25.3.86

Ploeger

Lokalschulinspektor“

Nach den seit 1872 in Preußen geltenden Bestimmungen sollte ein Lehrer in der Regel nicht mehr als 80 Kinder unterrichten. Allein in Methler unterrichteten die beiden Lehrer Steinmann und Storckebaum 199 Schüler. Entsprechend begründet war das Verlangen der Regierung in Arnsberg, in der Kaiserau selbst eine neue Schule einzurichten. Problematisch war allerdings, daß die damit verbundenen Kosten von der evangelischen Schulgemeinde Methler aufgebracht werden sollten. Zwar beteiligte sich die Zeche Courl bereits an den Schulkosten, indem sie ein Schulzimmer und eine Lehrerwohnung stellte. Die Gesamtausgaben der evangelischen Schulgemeinde Methler waren jedoch bedeutend höher. Vor Errichtung der Kolonien, im Jahr 1870, hatte die Schulkasse Methler ein Defizit von 2400 M. aufgewiesen. 1880 war der Fehlbetrag auf über 15000 Mark angestiegen. Den Anteil an den Schulkosten, der auf die Kaiserau entfiel, hatte Pfarrer Ploeger im Mai 1886 berechnet:

Jedes Kind kostet der Kasse 25 M. Aus der Kaiserau besuchen 270 Kinder die Schulen der Schulgemeinde Methler. Sie verursachen einen Aufwand von 6750 M. Für den Fall, welcher nicht wahrscheinlich ist, daß auf jedes dieser Kinder zwei Steuerzahler aus der Kaiserau kommen, und das nichts unbeibringlich wird, bekommt die Schulkasse für jedes Kind 2 M. 31 Pf. Schulgeld und zwei mal 135 % von 3 M. Klassensteuer = 8 M. 10 Pf. Schulsteuer, in Summa 2810 M. 70 Pf. für 270 Kinder. 3939 M. 30 Pf. müssen die Leute außerhalb der Kaiserau, die Grundbesitzer, die Handwerker p.p. aufbringen.“58

In den Augen der Schulgemeinde war die Belastungsfähigkeit der Bevölkerung erreicht, wenn nicht bereits überschritten. Deshalb bat der Schulvorstand die Königliche Regierung in Arnsberg, trotz der unbestreitbaren Mängel, ‚von der Ausführung dieser Verfügung, noch einen weiteren Lehrer anzustellen, Abstand zu nehmen‘59. Daß die Kosten für das Schulwesen tatsächlich bedeutend gewesen sind, läßt sich daraus ersehen, daß die Königliche Regierung dem Antrag der Gemeinde entsprach. Sie setzte die Durchführung ihrer Verordnung aus, bis geklärt sei, inwieweit sich die Zeche Courl an den Kosten beteiligen müsse.

3.2.2.5 Die Lösung

Mittlerweile war das Verwaltungsstreitverfahren, in dem geklärt werden mußte, ob es sich bei den Neubauten um die Neuanlage einer Kolonie im Sinne des Ansiedelungsgesetzes von 1876 handelte, in seine entscheidende Phase getreten. Der Dortmunder Rechtsanwalt Dithmer hatte seit 1885 die betroffenen politischen, Kirchen- und Schulgemeinden erfolgreich in den ersten beiden Instanzen vertreten. Sowohl der Landrat, wie auch die Königliche Regierung in Arnsberg hatten im Sinne der Gemeinden entschieden und in der Baumaßnahme die Gründung einer Kolonie gesehen. Da die Zechengesellschaft gegen die jeweiligen Entscheidungen Revision eingelegt hatte, sollte nun in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht in Berlin sich mit dem Problem befassen. Der Verhandlungstermin war für September 1886 angesetzt.

In der Zwischenzeit stellte die Gewerkschaft der Zeche Courl beim Landrat in Hamm den Antrag, ihr die 1883 gestellte Kaution zurückzuzahlen: andernfalls würde sie gezwungen sein, den Betrieb einzuschränken. Amtmann Kämper, um eine Stellungnahme gebeten worden war, wies Ende Juni die Forderung zurück, da die Zeche ihre Verpflichtungen – Armenlast, Wegebau, Schul- und Kirchenlasten – nicht erfüllt habe. Erklärungen der Zeche, ihren Verpflichtungen trotzdem nachkommen zu wollen, seien erfahrungsgemäß unglaubwürdig.60

Überraschend ist weniger die schroffe Ablehnung der Forderungen durch den Amtmann, als die Reaktion des Landratsamtes. In dem Anfang Juli verfaßten Ablehnungsbescheid des Landrats an die Zechengesellschaft verweist dieser dabei nicht nur auf das noch nicht abgeschlossene Verwaltungsstreitverfahren, sondern lehnt den Antrag ab, „weil die Caution zur Sicherung der Erfüllung der Seitens der Zechenverwaltung den betheiligten Kirchen- Schul- und politischen Gemeinden gegenüber obliegenden Verpflichtungen bestellt ist und die Zechenverwaltung den übernommenen Verpflichtungen bislang in keiner Weise nachgekommen ist.“61 Auch aus Sicht des Landrats v. Rosen war auf Versprechungen seitens der Zeche anscheinend kein Verlaß mehr!

Am 8. September 1886 fand vor dem Oberverwaltungsgericht das von der Gewerkschaft der Zeche Courl angestrebte Revisionsverfahren gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg statt. Die Gemeinden wurden von dem Berliner Rechtsanwalt Simson vertreten. Außerdem waren Pfarrer Ploeger, als Vertreter der Kirchen- und Schulgemeinde Methler, und der Vorsteher der Gemeinde Westick, Koch, in die Hauptstadt gefahren.62

Über den Ausgang des Prozesses berichtete Rechtsanwalt Simson noch am selben Tag an seinen Kollegen Dithmer in Dortmund:63

Berlin, den 8. Septbr. 1886

Hochgeehrter Herr College!

In Sachen Westick u. Methler c/a Courl ist heute auf die Revision der klagenden Gewerkschaft die Entscheidung der Königlichen Bezirks-Regierung zu Arnsberg vom 24. November v. aufrechterhalten und es sind der Gegnerin, unter Festsetzung des Objekts auf 100000 Mk. die Kosten zur Last gelegt worden.

Ich behalte die Akten bis zum Eingang der Urtheilsausfertigung hier.

Hochachtungsvoll und ergebenst

Der Rechtsanwalt

gez. Simson

Drei Jahre nach ihrer Fertigstellung war endgültig entschieden, daß die Häuser der Sektion VI als neu errichtete Kolonie zu betrachten waren und somit das Ansiedelungsgesetz von 1876 auf sie an zu wenden war. Nun konnte endlich die aus Sicht der Gemeinden längst überfällige Regelung der durch die Kolonie verursachten Kosten herbeigeführt werden.

Als Reaktion auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts wurde der Landrat beauftragt, „die durch die Seitens der Gewerkschaft der Zeche Courl im Jahre 1883 erfolgte Anlegung einer Arbeiter-Colonie in der Gemeinde Westick erforderlich gewordenen Verhandlungen wegen Ordnung der Gemeinde-, Schul- und Kirchenverhältnisse dieser Colonie nach Maßgabe des Gesetzes vom 25. August 1876 bezw. der ministeriellen Ausführungs-Instruction vom 10. Maerz 1877 einzuleiten.“64

Als erstes reagierte allerdings die Zeche auf den Beschluß und stoppte die von ihr bis dahin durchgeführten freiwilligen Leistungen. Am 11. Oktober 1886 teilte sie dem Amtmann Kämper lapidar mit:65

Die in der Kaiserau belegenen uns gehörigen Schulen beabsichtigen wir in Wohnungen und die dazu gehörigen Aborts in Stallungen umbauen zu lassen, wovon wir Ew. Wohlgeboren hierdurch ergebenst Mittheilung machen mit dem Bemerken, daß neue Feuerungsanlagen in denselben nicht errichtet werden.

Achtungsvoll

Gewerkschaft Courl“

Nun war auch für die Behörden das Maß voll. Noch im Herbst erging an die Gewerkschaft der Zeche Courl die Aufforderung, die Häuser der Sektion VI räumen zu lassen. Um ein Zwangsgeld und eine behördliche Räumung zu vermeiden, kam die Zeche der Aufforderung nach.

Am 21.12.1886 fand unter Leitung des Landrats in Kamen, im Gasthof Grevel, die erste Verhandlung zur Lösung der Gemeinde-, Schul- und Kirchenverhältnisse statt. Neben den Vertretern der Zeche und der beteiligten Gemeinden nahmen an dem Gespräch auch der Amtmann Kämper und der evangelische Pfarrer Pröbsting aus Kamen teil. Dieser schickte am nächsten Tag einen Brief an den Amtmann, in dem er, sozusagen als Außenstehender, über seine Eindrücke und Befürchtungen berichtete:

Camen 22. Decbr. 1886

Sehr geehrter Herr Amtmann!

Beifolgend erlaube ich mir, Ihnen ein Anerkennungs-Zeugnis für den Lehrer Steinmann zu senden, um es nach der mündl. Absprache zu verwenden. –

Die gestrige Versammlung hat mich in Gedanken noch weiter beschäftigt und die hohe Befriedigung der katholischen Parthei sowie das willige übereifrige Entgegenkommen Rubberts zu Gunsten der Katholiken hat mir zu denken gegeben. Mich sollte es nicht wundern, wenn sich die Zeche den Katholiken ganz in die Arme legte u. die Colonien möglichst mit Katholiken bevölkerte. Ob uns das angenehm wäre?

Jedenfalls wird die Schulgemeinde Methler alle Veranlassung haben zu erwägen, daß die früheren Forderungen, nach welchen die Zeche alle Leistungen für die Schulkinder der neuen Colonie auf sich nehmen soll, nur dann genügen können, wenn die neue Colonie einen Schulbezirk für sich bildet u. von der Schulgem. Methler getrennt wird. Dies sollte aber doch nicht sein u. dürfte auch schwerlich von der Kön. Regierung genehmigt werden. Demgemäß muß genauer festgesetzt werden, was die Zeche für die Schulgemeinde leisten soll. Da sie den Katholiken eine einklassige Schule mit 1 Lehrer bewilligt, so ist dies auch für die ev. Schulgemeinde ohne Bedenken zu erzielen. Wenn dann die Zeche die Verpflichtung übernimmt dafür zu sorgen, daß nicht über 70 – 80 evang. Schulkinder in der neuen Colonie sein dürfen, so wäre dem Bedürfnis genügt. Um aber diese letztere Beschränkung zu beseitigen, könnte auch noch hinzu gefügt werden: für jedes Schulkind über die Zahl 70 hinaus zahlt die Zeche an die Schulkasse Methler pro Jahr – 30 Mark u. werden die Schulkinder zu Anfang jedes Semesters gezählt. –

Ich glaube damit wäre die Zeche ihrer nachweisbaren Schulpflicht genügend nachgekommen.

Aber freilich wäre damit nicht den Bedürfnissen der Schulgemeinde Methler überhaupt abgeholfen, denn bei der jetzigen Masse der Kinder in Methler, Kaiserau und Wasserkurl genügt es nicht, wenn noch eine Klasse eingerichtet wird. Es müssen noch zwei Klassen hergestellt werden, um die 555 Kinder ordentlich zu unterrichten

(Kaiserau 132 Kinder

Wasserkurl 205

Methler 218

zusammen 555)

u. würde ich glauben, bei einigem Entgegenkommen von Seiten der Schulgemeinde würde sich wohl auch die Zeche bereit finden lassen, noch ein 2tes Schullokal etwa in Kaiserau zu überweisen oder herzustellen.

Ich habe ja kein besonderes Interesse an der ganzen Sache, aber ich glaubte doch, Ihnen meine Anschauungen vorlegen zu müssen u. gebe Ihnen anheim, welchen Gebrauch sie davon machen wollen.

Mit hochachtungsvollem Gruß

bleibe ich

Ihr ergebenster

Pröbsting

Ein greifbares Ergebnis hatte das Gespräch nicht ergeben. Deshalb fanden im Laufe des Jahres 1887 weitere Verhandlungen statt. Anscheinend entstand dabei beim Landratsamt der Eindruck, daß die Zeche eine Lösung der Probleme absichtlich verschleppte. Um Druck auf die Gewerkschaft auszuüben, erließ der Landrat im Sommer 1887 zwei weitere Verfügungen auf Räumung der Sektion VI. Ende September beauftragte er den Amtmann Kämper, ihm einen Überblick über die nun herrschenden Schulverhältnisse zu vermitteln. Aus der Antwort des Amtmann ergab sich, daß das Zwangsmittel der Räumung der Sektion VI nicht den gewünschten Erfolg gehabt hatte:

Kolonie b. Unna d. 19.10.1887

Vermehrung der Lehrkräfte an den Schulen zu Wassercourl – Kaiserau betr.

Landr. Verfg. vom 30. v. Mts. No.7691 – 4587

Br. m. gehors. zurückzureichen.

Die Räumung der Colonie hat schon im Herbst vorig. Jrs., nicht also erst nach Fassung der Beschl. vom 13. July u. 4.8. d. Js. stattgefunden. Von den vor der Räumung die Colonie bewohnenden 76 Familien haben indessen nur 21 den Schulbezirk Methler verlassen, während 55 in den zum letzteren gehörenden Gemeinden, zum größten Theil aber in den daselbst belegenen alten Colonien der Zeche Courl Aufnahme gefunden haben.

In letzteren befinden sich an evangel. schulpfl. Kindern z. Zt. eben so viel, als jene 76 Familien enthielten, welche s. Zt. die neue Colonie bewohnten und zwar 64. Hiernach hat also eine Verminderung der Schülerfrequenz durch die Räumung der Colonie keineswegs stattgefunden.

Die ev. Schulen zu Methler und Wassercourl – Kaiserau werden gegenwärtig thatsächlich von 611 Kindern besucht und vertheilen dieselben sich auf die einzelnen Schulorte u. Klassen wie folgt:

A. Schulort Methler:

I. Klasse 94

II. 80

III. 68

242

B. Schulort Wassercourl:

I. Klasse 80

II. 70

III. 71

221

C. Schulort Kaiserau:

IV. u. V. Klasse 148

macht wie oben 611

Von dieser Zahl gehören, wie oben bereits ausgeführt ist, 64 Kinder solchen Eltern an, welche als ein durch die Gründung der Colonie verursachter Zuzug anzusehen sind.

Uebrigens haben die Schulgde.-Vertretungen bei ihren Beschlüssen die Eventualität mit in Berücksichtigung gezogen, daß nach etwaigem Zustandekommen eines befriedigenden Vergleichs mit der Gewerkschaft Courl, der doch immerhin noch nicht ganz aussichtslos erscheinen dürfte, die neue Colonie wieder vollständig, also, bei 21 Häusern à 4 Wohnungen, von 84 Familien bewohnt sein würde, daß sich in diesen Familien nach dem gegenwärtig bestehenden Verhältniß – die noch vorhandenen 55 Familien zählen in Ganzen 64 evgl. u. 18 kath., zusammen also 82 schulpfl. Kinder – 125 schulpflichtige Kinder befinden würden. Hiernach aber dürfte sich die Behauptung der Vertretungen, daß das Bedürfnis der Vermehrung der Unterrichtsanstalten im Schulbezirk Methler nicht allein um eine Klasse vollständig, sondern auch um die andere Klasse zum Theil durch die neue Arbeiter-Colonie hervorgerufen ist, bezw. hervorgerufen werden würde, dürfte sich als durchaus gerechtfertigt erweisen.

D. A.

Kämper

Wie dringend notwendig eine Regelung besonders der Schulverhältnisse war, läßt sich anhand der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden Methler und Westick aufzeigen. Insgesamt hatten sich seit den ersten Ansiedlungen in der Kaiserau die Einwohnerzahlen der Gemeinden Methler und Westick und die der dort lebenden schulpflichtigen Kinder wie folgt entwickelt:66

Jahr Methler Westick Schulkinder

1871 711 358 351

1872 933 376 401

1873 1179 393 460

1874 1420 567 519

1875 1486 653 653

1876 1519 628 ?

1877/78 1508 640 597

1878/79 1523 686 550

1879/80 1302 600 540

1880/81 1466 631 570

1881/82 1464 676 588

1882/83 1595 704 595

1883/84 1583 687 660

1884/85 1653 910 701

1885/86 1637 965 732

1886/87 1653 1077 732

Deutlich wird, wie 1883 durch die Besiedlung der Sektion VI die Schülerzahlen anstiegen. Dagegen hatte die Stillegung der Zeche 1878 nur geringfügige, vorübergehende Auswirkungen. Bei der extrem hohen Angabe von 653 Schulkindern für das Jahr 1875 scheint es sich um einen Fehler zu handeln: die Zahl stimmt mit der Angabe für die Einwohner der Gemeinde Westick überein. Leider geht aus der Aufstellung nicht hervor, ob die Räumung der Sektion VI im Herbst 1886 Auswirkungen auf die Schülerzahl gehabt hat. Dem oben angegebenen Bericht des Amtmanns Kämper nach, dürfte dieses jedoch nicht der Fall gewesen sein.

Eine Lösung der Gemeinde-, Schul- und Kirchenverhältnisse wurde erst Ende des Jahres 1887 gefunden. Am 23. Dezember fand unter Leitung des Königlichen Landrats, mittlerweile hatte Freiherr Vincke das Amt inne, eine gemeinsamen Sitzung der Vertreter der Gewerkschaft Courl, der evangelischen Kirchengemeinde Methler, der evangelischen Schulgemeinde Methler und der Gemeinde Westick statt. In Vorgesprächen hatte man sich bereits weitgehend auf die Bedingungen geeinigt, unter denen es der Zeche erlaubt werden sollte, die 1883 gebauten und mittlerweile leerstehenden Häuser der Sektion VI neu zu beziehen. Auf dieser Grundlage brachte die evangelische Kirchengemeinde einen Vertragsentwurf in die Sitzung ein, in dem genau definierte Lasten, die die Gewerkschaft übernehmen sollte, angegeben waren. Mit wenigen Änderungen wurde der Vertragsentwurf von allen Beteiligten akzeptiert. Allerdings mußten zu einzelnen Punkten noch die Genehmigungen der Aufsichtsbehörden eingeholt werden. Deshalb konnte auf dieser Sitzung noch kein allgemeingültiger Vertrag abgeschlossen werden. Man einigte sich darauf, daß eine endgültige Genehmigung der 21 in der Sektion VI errichteten Häuser erfolgen sollte, sobald die Gewerkschaft in einer notariellen bzw. gerichtlichen Erklärung sich zur Übernahme der Lasten bereit erklärt hätte. Außerdem sollten diese Lasten durch eine Grundbucheintragung abgesichert werden.

Am 18. April 1888 gab die Gewerkschaft der Zeche Courl folgende notarielle Erklärung ab:67

Verhandelt zu Hamm am achtzehnten April Achtzehnhundertachtundachtzig

Vor mir

Heinrich Castringius

Königlich Preußischem Notar

im Bezirke des Oberlandesgerichts Hamm

wohnhaft zu

Hamm

und den zugezogenen mir bekannten Instrumentszeugen

dem Gerichtsdiener Wilhelm Cleving von hier,

dem Privatsecretair Heinrich Stork von hier,

denen so wie mir dem Notar, wie Jeder hiermit versichert, keines der Verhältnisse entgegensteht, welche nach dem Paragraphen fünf bis neun der Notariats-Ordnung vom elften Juli eintausend achthundert fünf und vierzig von der Theilnahme an dieser Verhandlung ausschließen, erschienen heute:

  1. Herr Grubendirector Johannes Rubbert wohnhaft zu Courl,
  1. der Grubenbeamte Herr Max Züge wohnhaft zu Courl.

Herr Rubbert ist Vorsitzender des Grubenvorstandes der Gewerkschaft des Kohlen- und Eisenstein-Bergwerks Courl. Derselbe ist in Gemeinschaft mit dem Herrn Züge laut Beschluß der Gewerken-Versammlung vom 6. Dezember 1887 (sechsten December Eintausendachthundertsiebenundachtzig) zur Vertretung der genannten Gewerkschaft legitimirt. Die Erschienenen sind dem Notar bekannt und verfügungsfähig. Die erschienenen erklärten:

Die genannte Gewerkschaft Courl hat in der Gemeinde Westick eine Arbeiter-Colonie Kaiserau, welche sie jüngst um einundzwanzig Häuser vermehrt hat. Diese Häuser gehören zur evangelischen Schulgemeinde Methler und zur evangelischen Kirchengemeinde Methler. Zur Regelung der Gemeinde- Schul- und Kirchen-Lasten in Gemäßheit des Ansiedlungsgesetzes ist zwischen der von uns vertretenen Gewerkschaft und den genannten Gemeinden das nachfolgende Abkommen getroffen. Vorausgeschickt wird, daß die neu erbauten einundzwanzig Häuser die Bezeichnung Section sechs führen.

Die Gewerkschaft hat sich nach dem getroffenen Abkommen verpflichtet wie wir hierdurch anerkennen:

a. gegenüber der politischen Gemeinde Westick:

  1. Für die ordnungsmäßige Unterhaltung der nothwendigen öffentlichen Verkehrswege, sowie der Wasserabzüge innerhalb der neu errichteten Section sechs der Colonie Kaiserau auf ihre Kosten Sorge zu tragen.
  1. Für den Fall, daß die Anstellung eines besonderen Polizeibeamten für die Colonie Kaiserau von der Gemeinde und der Aufsichtsbehörde für erforderlich erachtet werden sollte, zu den dadurch erwachsenden Kosten, insbesondere zu dem Gehalte des Polizeibeamten nach Verhältniß der Häuserzahl der Section sechs zu der Zahl der übrigen Häuser der Kolonie Kaiserau68, soweit solche in der Gemeinde Westick belegen sind, beizutragen,
  1. Dreiviertel der sämmtlichen Armenlasten, welche der Gemeinde Westick aus den Sectionen fünf und sechs der Colonie Kaiserau erwachsen möchten, ihrerseits zu übernehmen und der Gemeinde zu ersetzen, insbesondere die von der Gemeinde Westick für das uneheliche Kind der Dienstmagd Kosching aufzuwendenden Kosten zu erstatten.

b. gegenüber der evangelischen Schulgemeinde Methler für jedes schulpflichtige, im Anfange des Kalenderquartals die Schule besuchende Kind, welches aus den einundzwanzig Häusern hervorgeht, fünf Mark für das Quartal an die Schulkasse zu zahlen, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gewerkschaft Courl diesen Beitrag zum mindesten für den vierten Theil sämmtlicher Kinder zu zahlen verpflichtet ist, welche aus der ganzen Colonie Kaiserau die evangelische Schule der genannten Schulgemeinde besuchen.

c. gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde zu Methler derselben alljährlich den Betrag von Neunhundert Mark zu zahlen und zwar im Januar jedes Kalenderjahres für das laufende Jahr im Voraus. Wir bewilligen und beantragen namens der von uns vertretenen Gewerkschaft des Kohlen- und Eisenstein-Bergwerks Courl die Eintragung der vorstehend der politischen Gemeinde Westick, der evangelischen Schulgemeinde Methler und der evangelischen Kirchengemeinde Methler eingeräumten Berechtigungen auf die sämmtlichen hiermit verpfändeten Band Eins a Artikel neun Grundbuchs Methler eingetragenen Parzellen im Grundbuche als dauernde Lasten.

Außerdem hat die Gewerkschaft Courl, wie wir hierdurch anerkennen, folgende Verbindlichkeiten übernommen, welche jedoch der Eintragung im Grundbuche nicht bedürfen,

  1. gegenüber der politischen Gemeinde Westick und gegenüber der evangelischen Schulgemeinde Methler, sowie gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde Methler:
    wenn der Betrieb der Zeche Courl aus orgend einem Grunde eingestellt wird, so daß die Gewerkschaft Courl die jene Häuser bewohnenden Arbeiter aus der Arbeit respective dem Dienste entläßt, so ist die Gewerkschaft Courl verpflichtet, die bezeichneten Häuser sofort zu räumen und solche unbewohnt zu lassen,
  1. gegenüber der evangelischen Schulgemeinde Methler und gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde Methler ist die Gewerkschaft Courl verpflichtet in jene einundzwanzig Häuser nur evangelische Bewohner aufzunehmen,
  1. gegenüber der evangelischen Schulgemeinde Methler:
    wenn die Colonie Kaiserau durch Neubau, Anbau, Umbau, Zwischenbau oder Ankauf von Arbeiterhäusern vergrößert wird, so erhöht sich der von der Gewerkschaft Courl an die evangelischen Schulgemeinde Methler zu zahlende Beitrag um dieselbe Quote, um welche die Zahl der schulpflichtigen Kinder erhöht wird,
  1. gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde Methler:
    wenn die Colonie Kaiserau für eine größere Zahl von Arbeitern oder Arbeiterfamilien,, als jetzt, eingerichtet wird, sei es durch Neubau, Anbau, Umbau, Zwischenbau oder Ankauf von Arbeiterhäusern, so erhöht sich die von der Gewerkschaft Courl an die evangelische Kirchengemeinde Methler zu zahlende Jahresrente von Neunhundert Mark um dieselbe Quote, um welche die Zahl der Arbeiterwohnungen erhöht wird. Es wird anerkannt, daß zur Zeit in jenen einundzwanzig Häusern vierundachtzig Arbeiterwohnungen jede mit drei Zimmern vorhanden sind.

Wir erkennen ferner an, daß alle vorstehend von uns anerkannten Verbindlichkeiten auch auf unsere etwaigen Rechtsnachfolger übergehen sollen.

Wir bemerken noch, daß das zwischen der evangelischen Kirchengemeinde Methler und der Gewerkschaft Courl bestehende Verhältniß, hinsichtlich der Benutzung eines der Gewerkschaft gehörigen Schullokals in der Colonie Kaiserau durch unsere vorstehenden Erklärungen nicht berührt wird.

Schließlich erklärten die Erschienenen in den zwischen der Gewerkschaft Courl und den vorgenannten drei Gemeinden geschlossenen Verträgen ist noch folgende Bestimmung enthalten:

Sollten in Zukunft auf Grund einer Aenderung der Gesetzgebung die Gemeinden die Gewerkschaft Courl im höheren Maße als bisher zu den Gemeinde- Kirchen- und Schul-Lasten heranziehen, so ist derjenige Betrag, welchen die Gewerkschaft mehr als jetzt zu diesen Lasten beizutragen hat, auf die von der Gewerkschaft Courl vertragsmäßig übernommenen Leistungen anzurechnen.“

Dieser Vorbehalt soll aber im Grundbuche nicht eingetragen werden.

Wir beantragen diese Verhandlung je für die Gewerkschaft Courl, sowie für jede der drei betheiligten Gemeinden und für das Königliche Landraths-Amt hier auszufertigen. Sämmtliche fünf Ausfertigungen bitten wir uns zuzustellen.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben

Nachträglich gaben die Erschienenen den Werth der von der Gewerkschaft Courl übernommenen Leistungen Kapitalisirt auf Fünfzigtausend Mark an. Die Kosten dieser Verhandlung übernimmt die Gewerkschaft Courl.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben

Johannes Rubbert

Max Züge

Wir Notar und Zeugen bescheinigen, daß vorstehende Verhandlung so, wie sie niedergeschrieben, stattgefunden hat, daß sie in Gegenwart des Notars und der zugezogenen Zeugen den Erschienenen laut und deutlich vorgelesen ist, von ihnen genehmigt und wie vorstehend eigenhändig unterschrieben ist.

Wilhelm Cleving

Heinrich Stork

Heinrich Castringius

Notar.

Die ebenfalls in der Erklärung versprochene Grundbucheintragung erfolgte am 19. November 1888. Damit endlich eine dauerhafte Lösung der Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse herbei geführt worden.

Am Tag der notariellen Erklärung ließ die Zeche Courl in der Märkischen Zeitung folgende Annonce drucken:

Gestern ist zwischen uns und den Gemeinden die langersehnte Einigung zu Stande gekommen und können nun mehr die Häuser der Sektion 6 wieder bezogen werden.

Courl, den 12. April 1888

Gewerkschaft Courl.

Außerdem veröffentlichte die Zeitung einen Artikel, in dem die Einigung mit der Zeche gefeiert wurde:69

Methler, 11. April. (In unserer Gemeinde) herrscht große Freude. Der langwierige Streit mit der Zeche Courl, der fast fünf Jahre gedauert hat, ist heute zu einem befriedigenden Abschluß gekommen. Gemäß dem zwischen der Gewerkschaft Courl einerseits und der evangelischen Kirchen- und Schulgemeinde sowie der politischen Gemeinde Westick andererseits geschlossenen Vertrage verpflichtet sich die Gewerkschaft Courl, an die Kirchengemeinde Methler pränumerando jährlich 900 Mk., an die Schulgemeinde jährlich 1500 Mk. Zu zahlen und zum besten der politischen Gemeinde Westick die Armenlasten aus Sektion 5 u. 6 zu übernehmen. Ferner verpflichtet sich die Gewerkschaft Courl, sobald die jetzt bestehende Kaiserau durch Neubau, Anbau, Umbau, Zwischenbau oder Ankauf von Arbeiterhäusern vergrößert wird, die zu zahlende Jahresrente um dieselbe Quote zu erhöhen, um welche die Zahl der Arbeiterwohnungen vermehrt wird. Diese Pflichten gehen auf eventl. Rechtsnachfolger der Gewerkschaft Courl über. Auch ist die Gewerkschaft Courl verpflichtet, wenn sie aus irgend einem Grunde den Betrieb der Zeche einstellt, die in Frage stehenden Häuser sofort zu räumen und solche unbewohnt zu lassen. Zur Sicherheit dafür, daß die Gewerkschaft Courl und alle ihre Rechtsnachfolger die in diesem Vertrage übernommenen Pflichten erfüllen, soll innerhalb vier Wochen die Eintragung dieser dauernden Lasten im Grundbuch von Gewerkschaft Courl in gerichtlicher oder notarieller Form beantragt werden. Da das Königl. Konsistorium zu Münster und die Königl. Regierung zu Arnsberg diesem Vertragsentwurfe ihre Genehmigung ertheilt haben, so ist die Streitfrage jetzt endgültig entschieden und die bedrängte Gemeinde Methler endlich zu ihrem Rechte gekommen. Zu großem Danke ist die Gemeinde Methler dem Herrn Pfarrer Runte verpflichtet, weil derselbe durch seine milde und vermittelnde Richtung in der ganzen Streitfrage, sowie dadurch, daß er sich auf einen objektiven, rechtlichen Standpunkt gestellt hat, von dem aus er die Interessen der Gemeinde energisch vertrat, aber auch den berechtigten Wünschen der Gewerkschaft gerecht werden konnte, wesentlich dazu beigetragen hat, daß der Streit zu einem befriedigenden Abschluß gelangt ist. In nächster Zeit werden nun durch Anstellung von zwei neuen Lehrkräften in der Organisation des Schulbezirks Methler umfassende und für die Leistungen der Schule wichtige Aenderungen vorgenommen werden. Auch wird die Gemeinde dem Herrn Pfarrer Runte einen Hülfprediger zur Seite stellen, da die Seelenzahl der evang. Kirchengemeinde auf beinahe 4500 gestiegen ist, so daß die Kraft eines Mannes kaum mehr im stande ist, die Arbeit in der weit ausgedehnten Gemeinde zu bewältigen.“

Die von der Gewerkschaft der Zeche Courl gemachten Zugeständnisse bildeten ein Fundament, das auch später nicht mehr unterschritten werden konnte.

Am 28. Juni 1892 stellte die Zeche Courl einen Antrag auf Bau von 26 Wohnhäusern à 4 Wohnungen in der Gemeinde Westick. Die Häuser sollten auf den Grundstücken Flur 17 Nr. 2 und 1 unter der Bezeichnung Sektion VII und Sektion VIII errichtet werden.

In der Stellungnahme des Gemeindevorstehers der Gemeinde Westick zum Bauantrag heißt es lapidar:70 „Da die Zeche sich verpflichtet, die entstehenden Lasten der Kirchen-, Schul- und politischen Gemeinden zu den 1888 geschlossenen Verpflichtungen zu übernehmen, steht der Genehmigung kein Hindernis entgegen.“

Am 27.10.1892 erteilte daraufhin der Kreisausschuß in Hamm die Genehmigung zur „Errichtung einer Arbeiter-Colonie, bestehend aus 20 Wohnhäusern für je 4 Familien auf dem Grundstück Flur 17 Nr. 1 und 2 der Steuergemeinde Westick“.

Die Zeche hatte allerdings sich noch keineswegs bereit erklärt, die entsprechenden Lasten auf der Grundlage des Vertrages von 1888 zu übernehmen. Als sie erkennen mußte, daß die betroffenen Gemeinden nicht bereit waren, über die Leistungen der Gewerkschaft zu verhandeln, verzichtete sie 1893 auf die Durchführung der Bauten.

Interessanter Weise gibt eine sehr zeitnahe Quelle, der katholische Pfarrvikar Pieper, in seiner 1909 begonnenen Aufzeichnung der Pfarrchronik von St. Marien-Kaiserau als Entstehungsjahr für die Häuser der Sektion VII das Jahr 1892 an. Sektion VIII ist nach ihm 1893 errichtet worden. Und tatsächlich muß die Sektion VII bereits 1892 errichtet worden sein: Am 12.1.1894 erfolgte gegen den Bergmann Friedrich Fechner eine Anzeige, da er bei der Unterbringung eines Kostgängers gegen die Vorschriften verstoßen haben sollte. Fechners Adresse wurde angegeben mit: Sektion 7 Nr. 5a!71

Es mag sein, daß sich die Zurückziehung des Bauantrages seitens der Zeche auf den Umfang der Baumaßnahme bezogen hat. Während der dem Konzessionsgesuch beigelegte Situationsplan von 9 Doppelhäusern ausging, die in der Sektion VII gebaut werden sollten, berichtete der bereits erwähnte Pfarrvikar Pieper von 8 Häusern, die tatsächlich dort gebaut seien. Auch für die Sektion VIII, gibt er statt der ursprünglich vorgesehenen 17 Doppelhäuser nur 16 an. Diese Häuser seien, so die Pfarrchronik, ein Jahr nach der Sektion VII errichtet worden. Der Bauantrag für die Sektion VIII war ursprünglich gemeinsam mit dem für die Sektion VII gestellt worden, würde also demnach ebenfalls von dem Verzicht der Zeche auf eine Baugenehmigung betroffen sein. Sicher ist auf jeden Fall, daß die Sektion VIII vor dem 13. Januar 1896 errichtet und bezogen sein muß, da unter diesem Datum der Amtmann des Amtes Unna-Camen eine Revision der Häuser anordnet.72

Abschließend betrachtet bleibt das genaue Errichtungsdatum der Sektionen VII und VIII allerdings unbekannt. Fest steht jedenfalls, daß weder ein weiterer Bauantrag für die Häuser der Sektionen VII und VIII gestellt worden ist, noch die Gemeinde Westick sich über die Errichtung der Häuser beschwert hat!

Vorsichtig kann man nur über die Errichtung der beiden letzten Sektionen festhalten:

Sektion VII Germaniastraße
Konzessionsgesuch v. 28.6.1892; erteilt 27.10.1892, dann von der Zeche zurückgezogen; 8 – 9 Doppelhäuser
73
Sektion VII war spätestens Ende 1893 bezogen

Sektion VIII Röntgenstraße
Konzessionsgesuch v. 28.6.1892; erteilt 27.10.1892, dann von der Zeche zurückgezogen; 16 – 17 Doppelhäuser
74
Die Sektion VIII muß vor dem 13. Januar 1896, eventuell schon 1893 errichtet und bezogen worden sein.
75

Bei den – frühen – Bauten der Sektionen I – V handelte es sich um einstöckige Fachwerkbauten, die für vier Familien angelegt worden waren. Jede Wohnung besaß einen eigenen Eingang. Die später angelegten Sektionen VII und VIII waren zwar ebenfalls für vier Familien vorgesehen, bestanden aber aus massiven, zweistöckigen Gebäuden.

1 Hellweger Anzeiger v. 8.7.1871; dieselbe Annonce erschien am 12. und 15.7.1871

2 StaU A M XI 6

3 StaU A M XI 3

4 Situationsplan der Kaiserau, 1892, in StaU A M XI 6

5 Situationsplan der Kaiserau, 1892, in StaU A M XI 6

6 Situationsplan der Kaiserau, 1892, in StaU A M XI 6

7 Situationsplan der Kaiserau, 1892, in StaU A M XI 6

8 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 17.2.1875

9 Hellweger Anzeiger v. 19.8.1871

10 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 7.4.1875

11 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 6.4.1876

12 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 9.9.1877

13 Volksfreund v. 10.1.1878

14 Friedrich Eulenstein, Die verschiedenen Typen der Arbeitersiedlungen einer Industrielandschaft, Dargestellt am Beispiel von Groß-Dortmund, Sonderabdruck des Geographischen Anzeigers, Jahrgang 1935, Heft 11/12, S.244

15 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v.16.5.1876

16 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 25.9.1876

17 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 4.11.1876

18 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 19.2.1875

19 Der entsprechende Vertrag zwischen Heinrich Klocke und der Gemeinde Methler ist im Anhang (Kaiserau 2) wiedergegeben.

20 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v.23.6.1875

21 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 19.9.1876

22 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 19.9.1876

23 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 30.12.1876

24 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 24.1.1877

25 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 3.12.1878

26 vgl. u.a. StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 16.6.1879

27 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 28.11.1879

28 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v.25.7.1880

29 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 14.4.1882

30 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 24.1.1888

31 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 17.5.1888

32 StaK 2903, Protokoll der Gemeinde-Versammlung v. 8.1.1889

33 Unverferth, Courl, S.7

34 Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Nr. 30, S. 405 ff. Gesetz Nr. 8465 v. 25.8.1876; s.a. Anhang Kaiserau 4

35 StaU A H XXVII 2 alt

36 StaU A H XXVII 2 alt

37 Stenographischer Bericht der 39. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 12. März 1885 betreffend die Beschwerde der Landgemeinde Methler, abgedruckt in der Märkischen Zeitung, 18.3.1885

38 StaU A H XXVII 2 alt. Da bereits 1871 die ersten Arbeiterhäuser in der Kaiserau errichtet worden sind, muß der Landerwerb bereits vor 1872 stattgefunden haben. Die falschen Angaben sind vermutlich darauf zurückzuführen, daß in der Zwischenzeit die Betreibergesellschaft der Zeche gewechselt hatte.

39 StaU A H XXVII 2 alt

40 StaU A H XXVII 2 alt

41 Flur 17 Nr.3

42 StaU A H XXVII 2 alt

43 StaU A M XI 6

44 StaU A M XI 6

45 Mitteilung des Pfarrers Ploeger v. 24.2.1886 über ein Gespräch mit dem Regierungspräsidenten in Arnsberg am 6.12.1883, StaU A M XI 6

46 StaU A M XI 6

47 StaU A M XI 6

48 StaU A M XI 6

49 Märkische Zeitung v. 3.3.1886

50 Stenographischer Bericht der 39. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 12. März 1885 betreffend die Beschwerde der Landgemeinde Methler, abgedruckt in der Märkischen Zeitung v. 18.3.1885; s.a. Anhang Schorlemer

51 Märkischen Zeitung v. 18.3.1885

52 Märkische Zeitung v. 10.2.1886

53 StaU A M XI 6

54 StaU A M XI 6

55 vgl. Anhang Liste1

56 Rede v. Schorlemer-Alst vom 8.2.1886, in: Märkische Zeitung v. 10.2.1886

57 StaU A M XI 6

58 Mitteilung des Pfarrers Ploeger v. 26.5.1886, StaU A M XI 6

59 Rede v. Schorlemer-Alst vom 8.2.1886, in: Märkische Zeitung v. 10.2.1886

60 Schreiben v. 29.6.1886, StaU A M XI 6

61 Entscheidung der Königlichen Regierung zu Arnsberg v. 5.7.1886, StaU A M XI 6

62 Zur Deckung der Reisekosten bewilligte die Gemeindevertretung Westick dem Gemeindevorsteher am 28.8.1886 einen Unkostenbeitrag von 60 Mark, StaU A M XI 6

63 StaU A M XI 6

64 StaU A M XI 6

65 Mitteilung der Gewerkschaft Courl v. 11.10.1886, StaU A M XI 6

66 Alle Angaben in StaU A M XI 6, ohne Datum

67 StaU A M XI 5, Acten des Amtes Unna-Camen betreffend: Ansiedlung einer Arbeiter-Colonie von Seiten der Gewerkschaft Courl in der Gemeinde Methler, 1887 – 1915

68 Anmerkungdes Landrats: 21:14

69 Märkische Zeitung v. 18.4.1888

70 StaU A M XI 5

71 StaU A K X 8

72 Genannt in einer Verfügung des Amtmanns v. 13.1.1896, StaU A K X 8

73 Situationsplan der Kaiserau, 1892, in StaU A M XI 6; Pfarrchronik St. Marien-Kaiserau, S.2

74 Situationsplan der Kaiserau, 1892, in StaU A M XI 6; Pfarrchronik St. Marien-Kaiserau, S.2

75 Genannt in einer Verfügung des Amtmanns v. 13.1.1896, StaU A K X 8; Pfarrchronik St. Marien-Kaiserau, S.2