Das 10. Zeitzeichen

Am Donnerstag 12. November 2015, fand im Alten Gasthaus Schulze Beckinghausen das 10. Zeitzeichen des Kultur Kreises Kamen statt. Christiane Cantauw M.A., wissenschaftliche Geschäftsführerin der Volkskundlichen Kommission beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster beschäftigte sich mit: „Der gute Tod und die Kunst des Sterbens. Kulturhistorische Betrachtungen zu Tod und Sterben“.

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Die Befürchtungen des KKK, das Thema erweise sich als zu sperrig und könne abschrecken statt anziehen, erwies sich als unbegründet. Der Saal bei Schulze Beckinghausen war bis auf den letzten Platz gefüllt und noch einmal so vielen Interessenten mußte im Vorfeld abgesagt werden.

Was allen Menschen gemeinsam ist: niemand kennt den Zeitpunkt seines Todes. Gewiß ist nur, daß jeder sterben wird. Und mit dem Tod eines Menschen sind seit jeher bestimmte Riten verbunden.

Ihrem Vortrag stellte Christiane Cantauw folgende Sage voran:

„Es gab eine Zeit, in der die Menschen wußten, wann sie sterben würden. Dies führte dazu, daß sie beim Herannahen des Todestages die täglichen Verrichtungen vernachlässigten und die Folgen für die Nachwelt nicht mehr bedachten. Eines Tages beobachtet Gott, wie ein Bauer einen Zaun mit Brennnessel repariert. Zur Rede gestellt, rechtfertigt der Bauer sein Tun mit dem bevorstehenden Tod. Aufgrund dessen beschließt Gott, den Menschen die Kenntnis ihres Todestages zu nehmen.”

Wir Menschen wissen zwar nicht, wann wir sterben werden, leben aber in der Gewißheit, irgendwann sterben zu müssen. Wir können uns gedanklich mit Tod und Sterben auseinandersetzen, empirisch erfahrbar wird Sterblichkeit aber nur durch den Tod unserer Mitmenschen.

In diese drei Kategorien teilte die Referentin ihren Vortrag zum Thema ein:

a. Personen

b. Orte

c. Objekte

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a. Personen

Im Mittelalter (MA) waren mit dem Tod von Menschen Totengräber und Henker befaßt. Sie galten als unehrenhaft, weil es Teil ihres Berufs war, einen sachlichen Umgang mit dem Tod zu pflegen, sie mit dem Tod Geld, ihren Lebensunterhalt verdienten, während Fürsorge für die Toten doch eigentlich Christenpflicht war, man sich unentgeltlich ihrer annahm. Handwerker u.a. vermieden jeden Kontakt zu den Unehrenhaften, man heiratete nicht über die zwischen ihnen bestehende unsichtbare Grenze hinweg. Daher entstanden mit der Zeit regelrechte Henkersdynastien, die immer am Rande der Gesellschaft, wenn nicht außerhalb ihrer lebten.

Dafür gab es Nachbarschaften, die für die soziale Bindung der Menschen sorgten, Beistand leisteten bei allen entscheidenden Ereignissen im Leben: Geburt, Hochzeit, Tod. Dafür brauchte man keineswegs Freund miteinander zu sein. Solche „Tod– und Notnachbarn“ konnten einander spinnefeind sein – in der Situation des Todes stand man einander bei. Man holte den Priester, der die letzten Sakramente spendete; man wusch den Toten, kleidete ihn fürs Totenbett, hielt Totenwache, band ihm das Kinn hoch; stellte Essen und Getränke für die Trauernden bereit, kurz: leistete dem gesamten Haushalt Beistand. Man erledigte alle alltäglichen Arbeiten, damit die Hinterbliebenen Zeit für ihre Trauer hatten. Es entwickelte sich eine „ars moriendi“ als Pendant zur „ars vivendi“.

Die Nachbarn erwiesen dem Toten auch die letzte Ehre, indem sie Zeugen der Sterbesakramente waren. Und diese waren besonders wichtig, denn ohne sie zu sterben verursachte die Furcht vor dem Fegefeuer. Dann rief man die 14 Nothelfer an, deren wichtigster im Münsterland St. Christophorus war: der Legende nach trug er ein Kind durch einen reißenden Fluß und merkte in der Flußmitte, daß die Last immer schwerer wurde. Dazu befragt, antwortete das Kind: Du trägst die ganze Welt auf deinen Schultern. Damit wurde er derjenige, der im Glauben der Menschen die Seelen ins Totenreich hinübertrug. (Hier gibt es Anklänge an die antike griechische Mythologie: der Fährmann Charon befördert die Toten über den Fluß Styx ins Totenreich.)

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Ebenfalls nicht gesellschaftlich angesehen waren die Totenfrauen, meist Witwen und arme Frauen, die ihre Dienste an den Toten gegen Bezahlung verrichteten. Zu dieser Gruppe gehörten auch die Totengräber, die allenfalls noch als Kloakenreiniger beschäftigt wurden. Heute wird die Rolle der Nachbarn in der Regel durch Bestattungsunternehmen wahrgenommen.

b. Orte

Auf dem Land war es in Westfalen immer üblich, zu Hause zu sterben. Das Schlafzimmer war meist auch das Sterbezimmer. Dort stand der Versehtisch mit einem Standkreuz, Kerzen, Palmzweig, Weihwasser und einer Schale Salz. Die Uhren im Haus wurden angehalten und alle glänzenden Gegenstände verhüllt: man wollte symbolisch zeigen, daß diese Gegenstände als Ausdruck der diesseitigen Welt für den Toten jetzt unbedeutend waren, seine Seele war im Jenseits. Um aber ganz sicher zu gehen, daß der Tote auch wirklich tot war, wurde er drei Tage lang aufgebahrt und eine Nachtwache organisiert (mancherorts waren das nur Männer, sonst aber Frauen für tote Frauen, Männer für Männer, immer aber war die Totenwache Pflicht). Während der Nachtwache wurde gebetet, über den Toten geredet, auch schon mal Karten gespielt und Schnaps getrunken, wenn der Tote eben das zu Lebzeiten gern getan hatte. Er gehörte einfach noch dazu. Erst im Laufe des 19. Jh. änderte sich das, weil man diesen Gedanken nicht mehr verstand und solches Handeln als pietätlos empfand. Und als im 20.Jh. schließlich alle Feierlichkeiten in Gasthäuser verlegt wurden, gehörte der Tote endgültig nicht mehr dazu.

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Ein Besuch im Trauerhaus war Pflicht, zeigte die Ehrerbietung gegenüber dem Toten. Dabei spritzte man mit einem Buchsbaumzweig Weihwasser über ihn. Strich man mit diesem Zweig über jemandes Warzen, dann nahm der Tote diese mit ins Jenseits und man war seine Warzen los. Kinder kamen zum „Bekieken der Leiche“ und standen dann unter dem Schutz der Heiligen.

Bis ins 18. Jh. wurden die Toten auf dem Kirchhof beerdigt. Das war das Areal direkt um die Kirche herum. Dort fanden auch Armenspeisungen, Prozessionen und Rechtsprechung statt. Der Sinn: im Angesicht der Kirche und der Lebenden und der Toten fand dort Alltägliches statt. Die Toten waren mitten unter den Lebenden. So ließ man z.B. auch Vieh dort weiden. Nur die Reichen und Mächtigen wurden in der Kirche selber beerdigt.

Während der Pestepidemien im MA wurden die Kirchhöfe zu klein. Daher wurden Pestfriedhöfe außerhalb der Stadt angelegt. Somit waren die Toten nicht mehr mitten unter den Lebenden. Familienbegräbnisse wurden nun zunehmend in Reihengräbern vorgenommen. In der Mitte des 19. Jh. wurden dann Klagen laut, daß menschliche Gebeine auf Kirchhöfen gefunden wurden. Danach wurden Friedhöfe nur noch am Ortsrand angelegt.

Gleichzeitig war im Zuge der Industrialisierung die Arbeiterklasse entstanden, die nicht mehr, wie zuvor die Landbevölkerung, großen Wohnraum zur Verfügung hatte. In ihren Kleinwohnungen, oft wg. der finanziellen Entlastung zusätzlich mit Schlafgängern belegt, gab es keinen Platz für die Aufbahrung des Toten mehr. Es entstand die Notwendigkeit zum Bau von Leichenhallen auf den Friedhöfen. Die erste entstand 1792 in Weimar, 1819 wurden sie in Preußen gesetzlich eingeführt (Westfalen war seit 1815 preußische Provinz), 1873 die erste in Münster gebaut. In der Mitte des 20. Jh. wurde es Pflicht, die Aufbahrung in Leichenhäusern vorzunehmen, heute ist sie wieder zu Hause erlaubt.

Früher war Selbstmördern und ungetauften Kindern die Bestattung in geweihter Erde versagt. Starben sie, bevor sie ein Jahr alt waren, gab es ein „Begräbnis unter dem Mantel“, d.h., sie wurden zu jemand anderem in den Sarg gelegt oder in einem anderen Grab „beigesetzt“. Das sparte vor allem Kosten

Kosten gespart werden auch durch die heute rasant zunehmende Feuerbestattung, deren Anteil mittlerweile schon bei 50% liegt. Das erste Krematorium gab es in Gotha im Jahre 1878. In Westfalen war Karl Ernst Osthaus , wie in vielem anderen auch, der Vorreiter, als er 1907/08 das erste Krematorium in Hagen bauen ließ. Es gründeten sich überall Vereine für Feuerbestattung, die vor allem hygienische Gründe für diese Form der Bestattung ins Feld führten. Aber natürlich war diese Bestattungsform auch platzsparend. (Jüdische Gräber haben Ewigkeitsrecht, weswegen man z.B. auf dem jüdischen Friedhof in Prag bis zu 30 Begräbnisschichten übereinander findet.) Papst Leo XIII (1810 – 1903) war gegen die Feuerbestattung. Erst 1963 hat die katholische Kirche sie akzeptiert.

c. Objekte

Wir können dem Tod kein Schnippchen schlagen, daher gewöhnen wir uns an ihn, wir entwickeln Formen für den Umgang mit ihm. Trauerkleidung wird eingeführt, wird zur Norm für alle. Der ganze Körper wird mit einem Rentuch (Leichentuch aus Leinen) verhüllt. Bis ins 17. Jh. war die Farbe der Trauerkleidung nicht geregelt, es konnte rot, weiß, grün sein. Daß wir heute schwarze Kleidung vorschreiben, geht auf das spanische Hofzeremoniell zurück. Ursprünglich trug man in Volltrauer sechs Wochen lang schwarz, in Halbtrauer durfte man danach schon wieder ein bißchen Schmuck anlegen. Später trug man einen Trauerflor am linken Oberarm (Juden zerreißen ihre Kleidung). Das alles war wichtig, symbolisierte es doch für bestimmte Zeit einen Ausnahmezustand.

Für das Jahresseelenamt gab es seit dem 15. Jh. (bis ins 19. Jh.) Totenzettel, die üblicherweise im Gesangbuch aufbewahrt wurden und auf denen der Werdegang des Verstorbenen erzählt wurde. Im HochMA kam aus Frankreich der Arme-Seelen-Glaube zu uns, der dazu führte, daß Spenden als Einnahmequelle entdeckt wurden, durch die man die Zeit des Toten im Fegefeuer verkürzen konnte. Es zeigte, daß die Trennung zwischen den Welten der Lebenden und der Toten nicht unüberwindlich sei: wenn die Lebenden den Toten etwas Gutes tun können – warum dann nicht auch umgekehrt die Toten den Lebenden? Der „Wiedergänger“ war entstanden. Damit der Tote nicht als solcher zurückkommen konnte, trug man ihn mit den Füßen zuerst hinaus.

Im 18./19. Jh. wurde es in Westfalen Mode, aus dem Haar verstorbener Frauen Schmuck herzustellen, meist aus geklöppeltem Haar in Bildform. Mit dem Aufkommen der Photographie wurden Erinnerungsphotos Mode. Dabei ging es zunächst darum, den Toten „wie lebendig“ abzubilden, man wollte die Zerstörung des Körpers bannen. Anfangs mußte man dazu die Leiche zum Photographen bringen, später ließen diese sich in der Nähe der Friedhöfe nieder. Im 20. Jh. wurde der Aufgebahrte als Schlafender photographiert. Den Tod verstand man nun als „Schlaf“. (Auch hier wieder der Anklang an die griechische Mythologie: Hypnos = Schlaf und Thanatos = Tod sind Brüder). Gleichzeitig wurde das Abschiednehmen am offenen Sarg unüblich, der Tote sollte wie ein Lebender im Gedächtnis bleiben.

So gibt es starke Wandlungen in unserem Verhältnis zum Tod. In der „guten, alten Zeit“ gab es eine enge soziale Kontrolle in seinem Umfeld. Der Tod war öffentlich, jeder hielt die sozialen Normen ein. Man brachte dem Toten Ehrerbietung und Achtung entgegen. Durch die Lockerung religiöser Bindungen in der Mitte des 20. Jh. fanden Sterben und Tod mehr und mehr unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Das Brauchtum in seinem Umfeld wurde aufgegeben, die Menschen verloren auch ihre Verhaltenssicherheit im Angesicht des Todes. Dafür entstand die Hospizbewegung, das Sterben braucht eben einen eigenen Ort und eine eigene Zeit. Heute kommt es zu immer individuelleren Formen des Begräbnisses: ein Fußballanhänger bekommt die Farben seines Lieblingsvereins und einen Fußball auf sein Grab, ein Fußballverein legt seinen eigenen Friedhof an. Das Opfer eines tödlichen Verkehrsunfalls bekommt eine Gedenkstelle am Unfallort, an der regelmäßig Blumen abgelegt und Kerzen entzündet werden, kurz, es ist eine Vielfalt an Umgangsweisen mit dem Tod an die Stelle früheren Brauchtums getreten. Die alte ars moriendi ist ausgestorben.

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Nachdem das aufmerksam lauschende und, wie sich nachher zeigte, begeisterte Publikum die reichlichen Portionen Grünkohl mit Bratkartoffeln, Kassler und Mettwurst verspeist hatte, ergab sich eine angeregte Unterhaltung mit der Referentin, die noch eine Reihe Kamener Besonderheiten beim Umgang mit dem Tod nach Münster mitnahm.

Die Ortsheimatpflegerin von Kamen wußte folgendes zu berichten: In Kamen gab es ebenfalls Nachbarschaften, die sich um alles im Umfeld von Geburt, Hochzeit und Tod kümmerten, Schichten genannt. Jede Schicht war einem Stadttor zugeordnet. In der Ostenschicht, die am längsten Bestand hatte, war es üblich, daß die Sargträger ein spitzenumrandetes Leinentüchlein bekamen, das sie um die Tragegriffe des Sarges legten und nach der Beerdigung als Lohn behalten durften.

Der Ortsheimatpfleger von Heeren-Werve trug folgende amüsante Geschichte bei: Als man begann, die Toten aufzubewahren, kam es einmnal vor, daß der Sarg für eine besonders gut genährte und stämmige Tote nicht durch die Haustür paßte. Hineinzukommen war kein Problem, da man den Sarg hochkant stellen und drehen konnte, wie es erforderlich war. Das Hinaustrage gestaltete sich allerdings sehr schwierig, hochkant tragen und den Sarg drehen – das konnte und wollte man der Toten nicht antun. Da baute man ein Gerüst vor dem größten Fenster auf, hievte den Sarg darauf und vermochte ihn abzutransportieren.

Und er wußte noch eine zweite Anekdote zu berichten: Bei einer Nachtwache wurde fleißig gebechert, bis die Jungs auf die Idee kamen, daß der Tote doch sicherlich auch ein Schnäpschen trinken möchte. Sie steckten ihm die Tülle der Flasche in den Mund und ließen den Schnaps rinnen. Als die Flüssigkeit langsam die Speiseröhre hinunterlief und die in ihr enthaltene Luft komprimierte, löste sich ein gewaltiger Rülpser. Vor lauter Schreck über den vermeintlich zum Leben erweckten Toten nahmen die Schluckspechte Reißaus.

KH